Drogentherapie: Mehr Kontrolle bei Psychopharmaka

Drogentherapie: Mehr Kontrolle bei Psychopharmaka
Am 15. Dezember tritt eine neue Verordnung zur Reduzierung übermäßigen Benzodiazepin-Konsums bei Opiat-Abhängigen in Kraft.

Ab 15. Dezember tritt in Österreich eine neue Verordnung zur Begleitmedikation bei Opiat-Abhängigen in Kraft. Ziel ist es dabei, deren Konsum von Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Benzodiazepine) zu reduzieren und besser zu kontrollieren.

Der Hintergrund: In Österreich sind 30.000 bis 34.000 Menschen abhängig von Opiaten, davon befinden sich rund 17.000 in Substitutionsbehandlung, bei denen durch den Arzt spezielle Opiate (Methadon, Buprenorphin, retardiertes Morphin etc.) verschrieben werden. 60 Prozent der Opiat-Abhängigen weisen zusätzlich - exklusive Persönlichkeitsstörungen – auch noch andere psychiatrische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Schizophrenie, etc. auf.

Speziell hier kann es zum vermehrten Gebrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln in extrem hohen Dosierungen kommen. Die neuen Regelungen sollen eine Reduktion der Möglichkeiten des Missbrauchs - immer wieder fallen auch Ärzte auf, welche massiv zu dem Problem beitragen - zurückdrängen: Oft erfolgten die Verschreibungen via Privatrezept, häufig kam es auch zur Fälschung solcher Rezepte.

Handlungsbedarf

Alexander David, Wiener Drogenbeauftragter, sagte bei der Vorstellung der Pläne für die Neuordnung: "Es ist seit Jahren bekannt gewesen, dass Arzneimittel wie Rohypnol und Somnubene missbräuchlich verwendet werden.“ Auch der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel machte im Frühjahr auf die Problematik aufmerksam: "Begonnen hat es schon vor einigen Jahren mit der Szene am Karlsplatz. (...) Uns ist auch aufgefallen, dass viele der Drogenkonsumenten dort sehr verelendet waren und auch Benzodiazepine konsumiert haben. Es war klar, dass es hier Handlungsbedarf gibt“.

Gefährlicher Mischkonsum

„Das Maßnahmenpaket ist die Umsetzung von Empfehlungen, die im Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit zwischen namhaften Suchtexperten aus den Bundesländern, der sozialer Krankenversicherung, den Medizinischen Universitäten sowie der Ärzte- und der Apothekerkammer ausgearbeitet wurden", erklärte Johanna Schopper, die Bundesdrogenkoordinatorin im Gesundheitsministerium.

Die Expertin weiter: "Damit soll die Ärzteschaft bei der anspruchsvollen Behandlung der Opiatabhängigkeit bei gleichzeitiger Benzodiazepin-Missbrauchsproblematik unterstützt werden. Ziel ist es, die Betroffenen in regelmäßiger suchtmedizinischer Behandlung und Begleitung zu halten und beim substituierenden Arzt zugleich auch die Behandlung der Benzodiazepinproblematik anzubinden. So soll es gelingen, den hochriskanten Mischkonsum so weit wie möglich zu reduzieren, das Überdosierungsrisiko zu senken und die Patienten gesundheitlich zu stabilisieren.“

Der Mischkonsum mit Opiaten und/oder Alkohol ist schädlich und oft lebensgefährlich. Johanna Schopper: "Bei 92 Prozent der drogenbedingten Todesfälle lag in der Obduktion nachweisbar ein Mischkonsum vor, bei 77 Prozent waren Benzodiazepine beteiligt." Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2010, es gibt pro Jahr in Österreich um die 170 Todesopfer durch Drogenkonsum.

Mehr Kontrolle

- Mit der Neufassung der sogenannten "Psychotropenverordnung" wird nun der Wirkstoff von Rohypnol und Somnubene (Flunitrazepam) einer verpflichtenden Verschreibung auf fälschungssichere Suchtgiftrezepte (mit Kontrollmöglichkeit) unterstellt werden.

- Im Körper langsamer anflutende Benzodiazepine werden - ebenfalls via Verordnung - nicht mehr auf ein Rezept wiederholt abgegeben werden können ("ne repetatur").

- Via Chefärzte der Krankenkassen können derartige Verschreibungen für einen (kontrollierten) Monatsbedarf bewilligt werden.

- Der Ärzte sollen vermehrt auf den Rezepten die Abgabe von jeweils nur einer Tagesdosis in den Apotheken vermerken. Den Apothekern wird die "Auseinzelung" der Tabletten abgegolten.

- Leitlinien für die Ärzte sollen zur Eingrenzung und Senkung des Benzodiazepinbeigebrauchs führen, indem Benzodiazepine bei Drogenabhängigen nur noch im Rahmen eines längerfristigen Therapieplans verschrieben werden dürfen. Weiters soll vermehrt auf eine Betreuung durch Psychiater geachtet werden.

Sowohl bei der Apotheker- als auch bei der Ärztekammer betonte man die Notwendigkeit solcher Schritte. Man benötige klare Regelungen für einen reglementierten Bezug dieser Arzneimittel, hieß es.

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