Wirtschaftskammer lässt Mitglied wegen 124 Euro pfänden

Wirtschaftskammer lässt Mitglied wegen 124 Euro pfänden
Schlossermeister aus Niederösterreich vergaß Beitrag zu zahlen und erhielt Brief von Gericht.

Wenn es ums Geld geht, ist die Wirtschaftskammer mit ihren Mitgliedern nicht gerade zimperlich. Schlossermeister Michael Bübl aus Ernstbrunn/Niederösterreich flatterte vor Kurzem ein Gerichtsschreiben ins Haus. Exekutionstitel: Vollstreckbarer Rückstand Wirtschaftskammer Wien, Kapitalforderung: 124 Euro. Weitere Anmerkung: "Verzicht auf Haft".

Wirtschaftskammer lässt Mitglied wegen 124 Euro pfänden
"Ich bin aus heiterem Himmel heraus exekutiert worden – ohne Schreiben, ohne Vorwarnung, einfach so, von meiner eigenen Kammer, und das nach 25 Jahren Mitgliedschaft", schildert ein empörter Bübl dem KURIER. Seinen Angaben zufolge habe er sein Gewerbe ruhend gestellt und daher vergessen, den Pflichtbeitrag für zwei Jahre einzuzahlen. Eine weitere Zahlungsaufforderung will er weder schriftlich noch telefonisch erhalten haben. "Wegen 124 Euro kann man doch nicht gleich den Exekutor schicken", findet Bübl. Besonderes Schmankerl: Im Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Exekution auf die Beiziehung eines Aufsperrdienstes verzichtet wird. "Und das bei einem Schlossermeister", scherzt Bübl, Autor des Buches "Geheimwissen Schlüsseldienst".

Vier Warnbriefe

Die Wirtschaftskammer Wien hält die Exekution für gerechtfertigt, schließlich habe man Herrn Bübl insgesamt vier Zahlungserinnerungen geschickt. Diesen sei er aber nicht nachgekommen. Anrufe habe es keinen gegeben, man verfüge über keine Telefonnummern der Mitglieder. Inkassobüros würden grundsätzlich nicht eingeschaltet, auch Verzugszinsen fielen keine an. "Wenn jemand die Kammerumlage nicht zahlen kann, gibt es die Möglichkeit einer Stundung oder Teilzahlung. Wir sind doch keine Unmenschen", heißt es bei der WKÖ. Die Betroffenen müssten sich aber melden und nicht einfach abtauchen.

Dass die ausstehende Kammerumlage beim Exekutionsgericht landet, kommt gar nicht so selten vor. Weil es vor allem Klein- und Kleinstunternehmen "oft darauf ankommen lassen", muss die Kammer einige Tausend Fälle pro Jahr exekutieren, um ans Geld zu kommen.

Im Fall Bübl wurde die Exekution mittlerweile gestoppt. Der Schlosser ist bereit, die geforderten 158 Euro (124 Euro plus Gerichtsspesen) zu begleichen.

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