Gericht pfeift Novomatic zurück

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Geplante Mehrheitsübernahme der Casinos Austria aus Wettbewerbsgründen untersagt

Das Glück is a Vogerl, heißt es so schön. Für den niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic ist der Traum vom ganz großen Glück vorerst geplatzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien untersagte in seiner Funktion als Kartellgericht die angestrebte Mehrheitsübernahme der teilstaatlichen Casinos Austria.

Mit einem Überraschungscoup im Februar des Jahres wollte Novomatic gemeinsam mit einem tschechischen Konsortium um die beiden Milliardäre Karel Komarek und Jiri Smejc die Kugel bei den Casinos in die Hand nehmen. Das Rädchen, das die Glücksritter damit drehen wollten, wäre zu groß gewesen, befanden nun die Kartellrichter. Durch den Zusammenschluss würde eine marktbeherrschende Stellung auf dem Casinomarkt in Wien bzw. Baden und auf dem Automatenmarkt in Niederösterreich, dem Burgenland, Oberösterreich, Kärnten und Wien entstehen.

Die Kartellrichter hatten zu entscheiden, inwieweit sich die Aktivitäten aller beteiligten Unternehmen überschneiden. Die Casinos Austria, Novomatic sowie die Firmen von Komarek und Smejc sind alle in den Bereichen Spielautomaten, Casinos, Lotto sowie teils auch Sportwetten und Online-Glücksspiel große Anbieter in mehreren Ländern. Schon im Vorfeld war klar, dass es deshalb Auflagen für den Mega-Deal geben wird.

Zu hohe Auflagen?

Für Novomatic waren die Auflagen letztlich zu hoch. „Ein Großteil der geforderten Auflagen wäre wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen und hätte auch die positive Entwicklung der Casinos Austria konterkariert“, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens. Unter anderem wurde von Novomatic verlangt, grenznahe Standorte in Tschechien zu verkaufen und das Geschäft mit den Glücksspielautomaten, so genannten Video Lottery Terminals (VLT), einzuschränken.

Novomatic wollte diesen Bereich jedoch kräftig ausbauen und in Österreich viele VLT aufstellen. Im Gegensatz zu konventionellen Slotmaschinen sind die Geräte über einen Zentralrechner an einen Zufallsgenerator angeschlossen, wofür es aber einer Lotto-Konzession bedarf. Diese hat in Österreich nur die Casinos Austria, die aktuell über ihre Tochter winwin in 16 Spielhallen insgesamt 670 solcher Automaten betreibt. Gesetzlich erlaubt wären 5000.

„Schade, dass die Österreich-Lösung gescheitert ist“, kommentierte Novomatic-Vorstand Harald Neumann die Gerichts-Entscheidung. Es sei aber nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass es sich hier nicht um eine normale Wettbewerbssituation, sondern um ein gesetzliches Monopol handle. Hier gebe es ausreichend Regulierung.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) spricht hingegen von Auflagen, „die auch wirtschaftlich vertretbar gewesen wären“. Ein Verkauf von Standorten in Tschechien sei gar nicht gefordert worden. Novomatic behält sich vor, gegen die Entscheidung des Kartellgerichts beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu berufen. Möglich ist auch, dass Novomatic nun seinen Antrag auf Erwerb von 40 Prozent der Casinos-Anteile wieder zurückzieht und bei 25 Prozent bleibt. Das tschechische Konsortium hält bei 11,3 Prozent der Anteile.

Stickler bedauert

Für Novomatic-Berater und Ex-Lotterien-Chef Friedrich Stickler ist die Entscheidung des Kartellgerichts nicht nachvollziehbar. Für ihn wurde ein große Chance vertan, einen echten "Global Player" in Österreich entstehen zu lassen. "Es gut mir im Herzen weh, wenn diese beiden Unternehmen getrennt marschieren müssen", so Stickler.

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