Innerhofer strafversetzt

Der Südtiroler darf in der Abfahrt am Samstag erst als 46. Läufer auf die Streif.

Der Südtiroler Christof Innerhofer ist am Donnerstag nach dem dritten Training für die Kitzbühel-Abfahrt mit einer Geldstrafe von 999 Schweizer Franken (807 Euro) belangt worden. Innerhofer war gestürzt, setzte seinen Lauf aber fort. Das ist laut Regel der FIS nicht erlaubt, da es zu Gefahrensituationen auf der Piste kommen kann.

Wird ein Fahrer - wie am Donnerstag im Fall Benjamin Raich - hingegen abgewunken, weil vor ihm ein Sturz passiert ist, darf er anschließend seine Fahrt fortsetzen, weil die Strecke wieder freigegeben ist.

Die Geldstrafe wird Innerhofer aber weniger treffen als seine Strafversetzung in der Startliste - er darf am Samstag erst als 46. Läufer auf die Streif.

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