Weitere Schuldsprüche für Rapid-Fans

Nach den Ausschreitungen am Westbahnhof wurden am Donnerstag 25 weitere Rapid-Fans verurteilt.

Weitere 25 Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs hat es am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht im Prozess gegen jene Rapid-Fans gegeben, die sich seit Anfang Oktober wegen gewalttätiger Ausschreitungen am Westbahnhof verantworten mussten. Drei junge Männer, die sich bei dem Tumult am 21. Mai 2009 besonders hervorgetan haben sollen, müssen ins Gefängnis: Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Frank) verhängte über sie teilbedingte Haftstrafen von zehn bzw. neun Monaten, davon jeweils zwei Monate unbedingt.

Für die übrigen 22 setzte es Bewährungsstrafen zwischen sieben Wochen und zwölf Monaten, wobei in fünf Fällen zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 720 und 3.960 Euro ausgesprochen wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

85 von 165

Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten "wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge" teilgenommen hatten, "die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen begangen werden". Ziel der Meute war es, von einem Auswärtsspiel in Graz zurückkehrende Austrianer "abzufangen". die Exekutive schritt ein, einige Beamte wurden verletzt.

Nur ein Teil der 165 gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Die erste, 29 Köpfe umfassende Tranche wurde am vergangenen Freitag abgeurteilt, wobei es für die beiden Rädelsführer unbedingte Haftstrafen von 14 bzw. zehn Monaten setzten. Die Verhandlung gegen die noch ausstehende Gruppe soll am kommenden Donnerstag abgeschlossen werden.

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