Das Redaktionsstatut

Das Redaktionsstatut
So sehen die Rechte und Pflichten der KURIER-Redakteure aus. Präambel

Geschäftsführung und Redakteure des KURIER vereinbaren das nachstehende Redakteursstatut mit dem Ziel, die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der publizistischen Gestaltung des KURIER Beteiligten zu sichern. Sie gehen dabei vom Bekenntnis beider Teile zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aus, deren Ziel es ist, die Stellung des KURIER im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb im Interesse des Verlages und seiner Mitarbeiter zu fördern und seine ständige Weiterentwicklung zu ermöglichen. Beide Partner verpflichten sich, zur Erreichung dieses Zieles nach besten Kräften beizutragen.

Grundsätze und Ziele

A) Die politische (grundlegende geistige) Richtung des KURIER bestimmt der Herausgeber. Diese Blattlinie bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Statuts und der Dienstverträge der publizistischen Mitarbeiter.

1. Der KURIER ist eine unabhängige österreichische Tageszeitung.

2. Die Redaktion hält sich daher von allen direkten und indirekten Einflüssen politischer Parteien und Interessengruppen frei.

3. Der KURIER setzt sich vorbehaltlos für die Integrität, Eigenstaatlichkeit und den föderalistischen Aufbau der Republik Österreich und deren konstruktiven Beitrag zum europäischen Einigungsprozess ein.

4. Der KURIER bekennt sich zur parlamentarischen Demokratie und zum Rechtsstaat. Durch seine publizistische Tätigkeit fördert er deren Weiterentwicklung. Er bekämpft konstruktiv Missstände im demokratischen Leben.

5. Der KURIER betrachtet sich als Instrument der demokratischen Meinungsbildung im Sinne einer umfassenden Informationsfreiheit.

6. Der KURIER tritt für die größtmögliche Freiheit der Staatsbürger im Rahmen der Gesetze ein. Er bejaht daher eine freie Gesellschaftsordnung und ihre geordnete Weiterentwicklung, die jeden Extremismus ausschließt.

7. Der KURIER unterstützt Idee und System der Sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Ökologie.

8. Richtschnur seiner publizistischen Tätigkeit ist die Vertiefung der Toleranz in allen Lebensbereichen, die Verteidigung der Gewissensfreiheit und die Achtung vor allen Glaubens- und Religionsgemeinschaften.

Blatt-Typus

Der KURIER ist eine überregionale Tageszeitung, die sich mit dem Ziel einer möglichst weiten Verbreitung an Leser aus allen Schichten der Bevölkerung wendet und diesen umfassende, objektive und rasche Information, kritische und profilierte Kommentierung und gehaltvolle Unterhaltung bietet.

Gestaltung durch die Redaktion

Innerhalb der vom Herausgeber bestimmten Blattlinie des KURIER gestalten die Redakteure den redaktionellen Teil jeder einzelnen Ausgabe des KURIER unter der Leitung des Chefredakteurs oder dessen Vertreters unter Bedachtnahme auf den journalistischen Ehrenkodex, wie derzeit in den Richtlinien des Presserates umschrieben, inhaltlich selbständig.

Sicherung der Gesinnungsfreiheit

Kein in einem festen Anstellungsverhältnis stehender, aber auch kein freier journalistischer Mitarbeiter des KURIER darf genötigt werden, in Beiträgen, die seine persönliche Meinung ausdrücken sollen, etwas gegen seine Überzeugung zu verfassen oder unter seinem Namen oder Kennzeichen zu veröffentlichen.

Mitwirkungsrechte der Redaktion

Vor Bestellung eines Chefredakteurs ist der Redakteursausschuss zu informieren und anzuhören. Nach Dienstantritt des Chefredakteurs kann die Redakteursversammlung der Bestellung des Chefredakteurs widersprechen. Der Widerspruchsbeschluss bedarf einer Mehrheit im Ausmaß von zwei Drittel der Stimmen aller Stimmberechtigten. Der zu bestellende Chefredakteur ist nicht stimmberechtigt. Vor Bestellung allfälliger Stellvertreter des Chefredakteurs, des Chefs vom Dienst und von Ressortleitern, ist der Redakteursausschuss anzuhören.
Vor Abberufung dieses Personenkreises ist der Redakteursausschuss anzuhören.

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