Justiz will Zugriff auf Handydaten "bei Mord und Terror" retten

Justiz will Zugriff auf Handydaten "bei Mord und Terror" retten
Nach Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung plant der Justizminister Gesetzes-Reparatur.

Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Vorwoche beschäftigt Justizminister Wolfgang Brandstetter auch bei einem Arbeitsbesuch in Berlin. Er lässt nicht locker und will, sobald das Urteil schriftlich vorliegt, alle Möglichkeiten prüfen, um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in einer abgeschlankten Form zu retten.

Zum KURIER sagte Brandstetter im Vorfeld des Besuches bei seinem Amtskollegen Heiko Maas (SPD): "Für mich ist das Thema noch nicht ganz vom Tisch." Der Minister meint, dass es "ein Fehler war, die Vorratsdatenspeicherung so breit zu ermöglichen." Sie sollte aber "in einer eingeschränkten verfassungskonformen Variante für schwerste Verbrechen" erhalten bleiben. "Das wäre einen Versuch wert." Brandstätter weiter: "Und da reden wir von Mord und Terror."

Sollte die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre das eine erheblicher Verlust für die Sicherheitsbehörden. Brandstetter: "Es würde wirklich wehtun, auf dieses Instrument verzichten zu müssen." In Deutschland sieht man das ähnlich. Mit Amtskollegen Maas will Brandstetter alternative Möglichkeiten – auch auf EU-Ebene – ausloten.

U-Ausschuss-Schlichter

Justiz will Zugriff auf Handydaten "bei Mord und Terror" retten
Justizminister Wolfgang Brandstetter am 13.06.2014 im Wiener Justizpalast vor der Statue der Justitia.
Auch bei der U-Auschuss-Reform will Brandstetter weiter Druck machen. Dazu finden heute wieder eine Verhandlung zwischen den Fraktionen statt. Brandstetter erneuert zwei für ihn unumstößliche Prinzipien: Durch die Aktenvorlage im U-Ausschuss dürfe es zu keiner Beeinträchtigung der laufenden Ermittlungsverfahren kommen. "Ich kann mir vorstellen, dass man für diese Frage auch eine Art Schlichtungsinstanz einführt, die rasch entscheidet, was mit den Akten geschieht." Das wäre "ein Konsultationsmechanismus zur besseren Verständigung zwischen Parlament und den Behörden, auf einer gesicherten rechtlichen Basis, jedenfalls mit einem Rechtszug."

Außerdem geht es um den Zeugenschutz, wie vor Gericht: "Es kann nicht sein, dass der rechtsstaatliche Standard von Gerichtsverfahren im U-Ausschuss unterschritten wird. Deshalb trete ich für eine Vorsitzführung oder Verhandlungsleitung durch einen Richter ein."

Die vom VfGH aufgehobene Regelung hat Netz-Betreiber verpflichtet, Telekomdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten bislang darauf bei Verdacht auf ein Delikt mit einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.

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