Wien warnt vor mehr obdachlosen Asylwerbern

Nimmt die Novelle den Asylwerbern Obdach und Verpflegung?
Trotz Bedenken von vielen Seiten wurde die Novelle zum Asylrecht vom Ministerrat angenommen.

Am Dienstag wurde auch die Novelle zum Asylrecht vom Ministerrat angenommen – trotz ernster Bedenken der NGO, aber auch einiger Bundesländer.

Scharf kritisiert wird etwa, dass Asylwerber "im Falle der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde (...) den Anspruch auf die Versorgung" verlieren.

Für die Stadt Wien ein unhaltbarer Zustand, in ihrer Stellungnahme heißt es dazu: "Auf diese Weise die Grundversorgung zu entlasten bedeutet, eine wesentlich höhere Obdachlosigkeit in den Großstädten zu akzeptieren. Die Folgekosten für den Sozialhilfeträger (Notquartiere, Winterpaket) und das Gesundheitssystem sind enorm. Zudem ergeben sich sicherheitspolitische Negativeffekte. Obdachlosigkeit und Elend von Menschen darf nicht die Folge der Schnellverfahren sein. Eine Grundversorgung muss bis zur tatsächlichen Ausreise/Außerlandesbringung sichergestellt sein."

Auch die Grünen im Parlament kritisieren die Regelung scharf: "Wenn nach einer erstinstanzlichen Entscheidung kein Aufenthaltsrecht erteilt wird, wird der Asylwerber aus der Grundversorgung hinausgeschmissen", warnt die Grüne Abgeordnete Alev Korun. "Somit wird er obdachlos und die Länder und Gemeinden ‚dürfen‘ sich um ihn kümmern." Der Betroffene habe dann zwar noch immer ein Berufungsrecht, da er aber obdachlos wird, könne der Asylwerber die Antwort auf seine Berufung "unter der Brücke abwarten".

Das Innenministerium beruhigt: Sollte der "Fremde an der freiwilligen Ausreise" mitwirken, habe er ohnehin wieder Anspruch auf Versorgung. "Ansonsten würde in diesen Fällen immer eine Grundversorgungsleistung bestehen, auch wenn nach einer raschen negativen Entscheidung die freiwillige Ausreise abgelehnt wird", heißt es aus dem Innenressort.

Die Asylnovelle soll mit erstem Juli in Kraft treten.

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