Hohenems, Bludenz müssen Stadtchef nochmal wählen

Hohenems, Bludenz müssen Stadtchef nochmal wählen
Laut VfGH Rechtswidrigkeiten bei Wahlkarten. Auch der Staatsanwalt beschäftigt sich mit der Causa.

Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssen wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten in beiden Vorarlberger Städten bestätigt.

Bei beiden Wahlen sei es zu rechtswidrigen Unregelmäßigkeiten gekommen, heißt es in einem Schreiben des VfGH. In Hohenems seien Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und ausgefolgt worden. Zudem sei eine "Sammelbestellung" von Wahlkarten für Heimbewohner vorgenommen worden. In Bludenz seien in über 60 Fällen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden. Sämtliche dieser Vorgänge bezeichnete der VfGH als "rechtswidrig".

Die Bürgermeister-Stichwahlen in beiden Städten waren am 29. März knapp ausgegangen: In Bludenz wurde Mandi Katzenmayer (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeister, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl beeinsprucht, in Hohenems die FPÖ.

Der Bludenzer SPÖ-Kandidat Mario Leiter fordert nun einen möglichst raschen Wahltermin "noch in den nächsten 14 Tagen" und einen "Nichtwahlkampf". Katzenmayer kann sich mit dem Wunsch, nicht zu plakatieren und keine öffentlichen Veranstaltungen abzuhalten, anfreunden. Die Umstände, die zu einer Wahlwiederholung führten, bezeichnete Leiter gegenüber der APA als "traurig". Der VfGH habe die Wahl von März aufgehoben, also seien Gesetzeswidrigkeiten passiert. Dies sei im Grunde kein Grund zur Freude und dürfe nicht passieren, so der SPÖ-Kandidat, der sich der Neuwahl stellen will. Vom Land forderte Leiter, noch in den nächsten 14 Tagen einen Wahltermin anzusetzen, "mindestens aber noch vor Weihnachten". Es dürfe nicht unnötig Zeit vergeudet werden, "in der Stadt muss man den Tagesgeschicken bald wieder nachgehen können", so der Herausforderer.

Gewinnt Leiter die Bürgermeister-Stichwahl wäre er der erste SPÖ-Bürgermeister einer Vorarlberger Stadt seit 20 Jahren. In Bludenz stellten die Genossen das Stadtoberhaupt von 1970 bis 1995.

Staatsanwalt prüft Anklage

Die Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachten beschäftigt im Übrigen auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, der APA bestätigte, prüfe man derzeit den Abschlussbericht der Polizei gegen zwei Personen in Hohenems. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung vorgeworfen. Siegele rechnet binnen eines Monats mit einer Entscheidung, ob gegen die beiden Beamten Anklage erhoben wird. Etwas mehr Geduld müsse man in punkto Bludenz aufbringen. Dort ermittle die Polizei ebenfalls gegen zwei Personen, in einem Fall wegen Amtsmissbrauchs, im anderen wegen der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung. Ein Abschlussbericht werde aber noch etwas dauern, so der Leiter der Staatsanwaltschaft. Sollte Anklage erhoben werden, liegt der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, im Fall der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung droht einem Angeklagten eine Strafe von maximal sechs Monaten.

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