U-Ausschuss: Bures will doch Zeugen nennen

U-Ausschuss: Die Diskussion um Zeugenlisten und Namensnennungen ging am Montag in die nächste Runde.
Die Vorsitzende will die Wogen glätten. Zumindest die Parlamentsredakeure sollen die Namen der Auskunftspersonen bekommen.

Die Vorsitzende des Hypo-Untersuchungsausschusses, Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), will die Wogen im Streit um die Geheimhaltung im Ausschuss glätten: Sie will am morgigen Dienstag vorschlagen, dass die Vereinigung der Parlamentsredakteure doch die Namen der Auskunftspersonen bekommt.

Zur Frage, wann im Hypo-Untersuchungsausschuss die Namen von Auskunftspersonen genannt werden dürfen oder nicht, erarbeitet auch Verfahrensrichter Walter Pilgermair derzeit einen Kriterienkatalog. Vorlegen will er einen entsprechenden Vorschlag bis Mitte nächster Woche, sagte Pilgermair am Montag.

Medien und Opposition stoßen sich daran, dass entgegen der Praxis in früheren U-Ausschüssen Zeugenlisten nicht mehr im Vorfeld veröffentlicht werden sollen und die Auskunftspersonen teilweise auch während der Befragung anonym bleiben sollen. Die ersten Einvernahmen vergangene Woche hätten gezeigt, dass es notwendig sei, sich intensiv mit den Kriterien zu befassen, ob die schutzwürdigen Interessen einer Auskunftsperson überwiegen oder das öffentliche Interesse, erklärte Pilgermair. Abwiegen müsse man das nach der Verfahrensordnung und dem Paragraf 7a Mediengesetz. Um diese Frage besser beantworten zu können, erarbeite er derzeit einen Kriterienkatalog. Der Vorsitzende der Parlamentsredakteure übt scharfe Kritik an der Praxis der Geheimhaltung (siehe unten).

Auch Medienexperten werden involviert

Seine Fachmeinung werde er bis Mitte nächster Woche den Fraktionsführern und der Ausschuss-Vorsitzenden Doris Bures vorlegen, kündigte Pilgermair an. In seinen Vorschlag werde er auch die Meinung von Medienexperten einbeziehen. Da es sich bei den stärkeren Rechte der Auskunftspersonen um neue Bestimmungen handle, gehöre das Thema jetzt am Anfang "gut und gründlich" diskutiert, betonte der Verfahrensrichter.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder hat am Montag Verständnis für die Kritik am holprigen Start des U-Ausschusses gezeigt. Dass die Namen von als Zeugen geladenen Staatskommissären geheim gehalten wurden, sei einer unglücklichen Verkettung von Missverständnissen geschuldet. Eva Glawischnig von den Grünen bezeichnete das Ansinnen, Zeugenlisten nicht zu veröffentlichen bzw. die Nachnamen der Personen im Ausschuss nicht nennen zu dürfen, als "ehrlich gesagt absurd". Gebe es schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, dann seien die Medien zur Einhaltung verpflichtet, und nicht der Ausschuss. "Ich hoffe, dass wir in dieser Frage möglichst rasch im Sinne der Transparenz zu einer Lösung kommen können", sagte sie. Zusätzlich gebe es aber auch eine Klassifizierungsproblematik bei den Akten.

Soll wirklich genau berichtet werden, was im Hypo-U-Ausschuss passiert? Diese Frage bestimmt die Öffentlichkeit einen Tag vor der zweiten Runde mehr, als die Inhalte selbst. Vieles hat sich im Vergleich zu vergangenen Untersuchungen geändert. So hatte es vor Beginn der Sitzungen Zeugenlisten gegeben. Der Vorsitzender der Parlamentsredakteure Wolfgang Sablatnig kritisiert, dass diese Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn man berichten will und die Öffentlichkeit darüber informieren will, was im Ausschuss passiert, müsse man sich darauf vorbereiten können, man müsse wissen, wer namentlich als Zeuge geladen ist. Bisher war immer transparent, wer an welchem Tag befragt wird.

Der Preis des Minderheitenrechts sei offenbar die Kontrolle darüber, was an die Öffentlichkeit kommt und was nicht. "Dadurch wird das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen", sagt Sablatnig im Ö1-Morgenjournal. Dadurch entstehe tatsächlich der Eindruck, dass der U-Ausschuss zum "Geheimausschuss" verkommt. Zur Namensnennung befragter Personen, die "im Auftrag der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler" gearbeitet haben, sei nicht zu argumentieren, warum man die dann nicht einmal den Journalisten nennen dürfe. Dass öffentliche Verantwortungsträger nicht genannt werden dürfen, könne man sich als Medien nicht gefallen lassen. Persönlichkeitsrechte seien natürlich zu wahren.

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