Strasser-Prozess: Grünes Licht für Verurteilung

Strasser: Ex-Minister kämpft gegen mehrjährige Haftstrafe
Nach Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung: Generalprokuratur fand keine Mängel.

Die Generalprokuratur sieht in der erstinstanzlichen Verurteilung von Ex-Innenminister und Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser in der Lobbying-Affäre keine Mängel. Nach der Prüfung von Urteil und Strassers Nichtigkeitsbeschwerde kam die Behörde zu diesem Schluss, wie das ORF-Radio berichtete.

Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.

Kralik soll auch diesmal umgehend eine Stellungnahme gegen die Empfehlung der Generalprokuratur eingebracht haben – er sieht das Urteil des Erstgerichts mangelhaft begründet, die Vorgaben des OGH seien im zweiten Verfahren nicht beachtet worden. So hatte der OGH u. a. vorgegeben, genau zu klären, bei welchen Amtsgeschäften Strasser Aktivitäten für die als Lobbyisten getarnten britischen Reporter gesetzt hat. Die Generalprokuratur sehe diesen Auftrag des Höchstgerichts nun penibel erfüllt, hieß es im ORF-Radio.

Laut Generalprokurator Werner Pleischl ist die Stellungnahme bereits beim OGH. Dieser fällt wohl noch heuer eine Entscheidung.

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