Härtefälle verhindern, Vereinfachung bringen

Härtefälle verhindern, Vereinfachung bringen
Die gewählte Variante soll binnen 14 Tagen einmalig geändert werden können - die Novelle ist bereits in Begutachtung.

Eltern sollen künftig die von ihnen gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante innerhalb einer Frist von 14 Tagen einmalig ändern können.

Dies ist eine der Neuerungen in der Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, die am Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde. Die Reform soll Verbesserungen bringen und eventuelle Härtefälle verhindern, erklärte Familienminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung.

Neben der Möglichkeit, eine bereits gewählte Kindergeld-Variante noch zu ändern, soll auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 6.100 auf 6.400 Euro erhöht werden. Dasselbe gilt für die Zuverdienstgrenze bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Die Zuverdienstgrenze soll nur mehr in vollen Kindergeld-Bezugsmonaten gelten.

Vorläufige Leistung

Weiters sollen Eltern, die das einkommensabhängige Kindergeld beantragen, jedoch die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen und gegen die Entscheidung der Krankenkasse berufen, schon während des gerichtlichen Verfahrens eine vorläufige Leistung von 1.000 Euro ausbezahlt bekommen.

Sie behalten diese Leistung unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Derzeit gebe es in solchen Fällen kein Kindergeld und damit auch keine eigenständige Krankenversicherung.

"Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Erfolgsgeschichte, die wir auch in Zukunft fortschreiben wollen. Daher haben wir mehrere Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne der Eltern erarbeitet, um eventuelle Härtefälle zu verhindern", erklärte Mitterlehner. Die Begutachtungsfrist für die Novelle läuft bis zum 10. April 2013. Die Neuerungen sollen per 1. Jänner 2014 in Kraft treten.

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