AK ortet Falle beim Kindergeld

AK ortet Falle beim Kindergeld
Bei der einkommensabhängigen Variante des Kindergelds kann es Probleme mit der Zuverdienstgrenze geben, kritisiert die Arbeiterkammer.

Acht Prozent aller Väter entscheiden sich mittlerweile dafür in Karenz zu gehen und bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben. Ein Erfolg, der gerne auf das einkommensabhängige Kindergeld zurückgeführt wird. Es wurde vor allem für all jene Eltern konzipiert, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. 80 Prozent der Letzteinkünfte werden bezogen, maximal erhält man 66 Euro täglich, was im Monat rund 2000 Euro ergibt. Auch dazuverdienen ist erlaubt: 374 Euro pro Monat.

Doch bei eben dieser Zuverdienstgrenze ortet die Arbeiterkammer eine Falle, sagte Ingrid Moritz, Leiterin der Frauenabteilung in der Arbeiterkammer im Ö1-Morgenjournal am Montag - nämlich in den Monaten, in denen mehr als 16 Tage Kindergeld bezogen wurde. Steigt ein Elternteil in diesem Monat wieder in den Beruf ein, dann wird das Einkommen wie ein Zuverdienst dazugerechnet. "Daher kann es in diesen Fällen zu Rückforderungen kommen, ohne dass die Leute glauben, dass sie dazuverdient haben", so Moritz. Zudem ist die Zuverdienstgrenze mit 374 Euro in der einkommensabhängigen Variante deutlich geringer als bei anderen Kindergeldvarianten. Das führe dazu, dass in vielen Fällen die Zuverdienstgrenze überschritten werde. Werden die Fälle aus den Jahren 2010 und 2011 überprüft, rechnet Moritz mit einer Reihe an Rückforderungen. Und das wiederum könnte eine abschreckende Wirkung vor allem für die Väterbeteiligung haben.

Im zuständigen Wirtschafts- und Familienministerium verweist man auf Nachbesserungen: Künftig werden nur mehr jene Monate berücksichtigt, in denen mehr als an 23 Tagen Kindergeld bezogen worden ist. Für Moritz geht diese Retusche nicht weit genug: Dadurch betreffe es zwar weniger Fälle, "aber die Falle ist weiterhin gegeben". Die Arbeiterkammer fordert eine Aufhebung dieser Regelung - auch rückwirkend für die letzten beiden Jahre.

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