Islamgesetz neu: Türkische Kritik, deutsches Lob

Islamgesetz hat Änderungen nötig gemacht.
Die umstrittene Novelle ist beschlossen. Interesse kommt aus Deutschland, aus der Türkei hagelt es hingegen Empörung und Kritik.

Nach monatelangen Diskussionen ist heute im Nationalrat endlich das neue Islamgesetz beschlossen worden. Diese grundsätzliche Überarbeitung des aus dem Jahr 1912 stammenden Gesetzes bringt Muslimen mehr Rechtssicherheit, verbietet andererseits aber die Auslandsfinanzierung der religiösen Vereine und ihrer Funktionsträger (alle Fakten siehe unten).

"Islamgesetz wirft Österreich 100 Jahre zurück"

Das stößt weiterhin auf viel Kritik, nicht nur unter Muslimen in Österreich. Der Chef der türkischen Religionsbehörde Diyanet, Mehmet Görmez, lehnt die Novelle ab. Wie das Ö1-Mittagsjournal berichtete, kritisierte er es als diskriminierend und als Rückschritt.

Görmez sprach von einem "gewaltigen Fehler", zitierte ihn das ORF-Radio. Er befürchte, "dass das geplante Gesetz Österreich um 100 Jahre zurückwerfen wird, was die Freiheit der Religionen in dem Land betrifft". Es gefährde die Einheit der Muslime und ihre Existenz. Im Zentrum der Kritik steht das Verbot der Auslandsfinanzierung, denn rund 60 der etwa 300 Imame in Österreich sind über den Verein ATIB aus der Türkei entsandt.

Nicht nur Österreich wird von Görmez kritisiert. Der Islam sei eine universale Religion. Wenn Länder glaubten, sie könnten sich ihre eigene Version davon zusammenzimmern, hätten sie sich getäuscht.

Lob aus Deutschland

Aus Deutschland hingegen kommen lobende Reaktionen: Die Union zeigt sich angetan. Franz-Josef Jung, Vize-Fraktionschef und Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften in der CDU/CSU, findet das Anliegen und die Zielrichtung im Grundsatz richtig. "Wir haben uns auch schon länger mit der Frage beschäftigt, ob Imame aus dem Ausland finanziert und von dort entsandt werden sollten."

Auch andere Länder hätten schon Interesse am Islamgesetz gezeigt, so Außenminister Sebastian Kurz. Er nennt neben Deutschland Frankreich und die Schweiz.

"Generalverdacht gegenüber Muslimen"

Auch der Verein ATIB meldete sich am Mittwoch zu Wort. Der Versuch, einen "Islam österreichischer Prägung" zu schaffen, verkenne das eigentliche Bedürfnis nach Förderung religiöser Vielfalt und gegenseitigem Respekt und mache das Islamgesetz zu einem Sicherheitsgesetz, hieß es in einer Presseerklärung.

Das ausschließlich im Islamgesetz verankerte Verbot der Auslandsfinanzierung und "der dem Gesetz weiterhin anhaftende Generalverdacht gegenüber Muslimen" sei mit den Grundwerten der österreichischen Verfassungs- und Rechtsordnung und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen, so ATIB weiter. Man werde "die in einem demokratischen Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, um Gleichheit für alle herzustellen".

"Meilenstein für Aleviten"

Durchwegs positiv fiel dagegen die Einschätzung der Islamisch Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich aus. Die geplante Verabschiedung des Islamgesetzes stelle einen "Meilenstein für das Alevitentum in Österreich" dar, hieß es in einer Aussendung.

Am Dienstagabend fand vor dem Parlament in Wien eine Protestkundgebung gegen das Gesetz statt, zu dem das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft aufgerufen hatte. Nach Polizeiangaben nahmen rund 200 Personen teil. In Österreich mit seinen knapp neun Millionen Einwohnern leben heute etwa 570 000 Muslime.

Die Neufassung der aus dem Jahr 1912 stammenden Islamgesetzes bringt zwar ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, aber auch Vorteile für die österreichischen Muslime, etwa die Etablierung eines islamisch-theologischen Studiums.

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben. Für den Erhalt der Rechtsstellung ist "eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" notwendig.

Die "Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder" hat "im Inland zu erfolgen". Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben. Vereine, die den Vorgaben des Gesetzes widersprechen, sind bis 31. März kommenden Jahres aufzulösen, ist einem in der Debatte eingebrachten Abänderungsantrag zu entnehmen. Ursprünglich war als Enddatum der 31.12. dieses Jahres eingesetzt.

Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Gesetz künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die "öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden". Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden.

Freilich bringt das Gesetz auch Punkte, die den Wünschen der islamischen Glaubensgruppen entsprechen. Der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien sieht vor, dass ab kommendem Jahr der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung stellt.

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung - also auf Seelsorger - in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch bei der Verpflegung von Muslimen soll sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

Gestattet wird Muslimen, in Österreich "die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren" - Stichwort Schächten. Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder werden ferner berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und sie "entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon "auch die männliche Beschneidung" umfasst sei.

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