Immunität von NEOS-Chef Strolz aufgehoben

Immunität von NEOS-Chef Strolz aufgehoben
Massen-SMS am Wahltag: Der Nationalrat gab dem Antrag der Fernmeldebehörde auf Auslieferung statt.

Mit dem letzten Beschluss für 2015 genehmigte der Nationalrat den Auslieferungsantrag der Fernmeldebehörde, die wegen der Massen-SMS der Wiener NEOS am Tag der Wiener Gemeinderatswahl ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Strolz eingeleitet hat.

Dass Strolz vom Verfahren der Fernmeldebehörde für Wien, Niederösterreich und das Burgenland betroffen ist liegt daran, dass die Wiener Landespartei über keine Rechtspersönlichkeit verfügt und der Bundesparteichef sie nach außen vertritt. Anlass für das Verfahren ist eine Massen-SMS vom 11. Oktober mit dem Text „Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger“. Die NEOS verteidigten die Vorgehensweise erst, räumten dann aber einen Fehler ein. Für das Versenden der SMS an tausende Handys drohen laut Telekommunikationsgesetz bis zu 37.000 Euro Geldstrafe.

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