Verfassungsgerichtshof wies Einzelklagen zurück

Hypo
Die Abweisung erfolgt aus formalen Gründen, betroffen sind unter anderem die BayernLB und die UNIQA.

Nächste rechtliche Runde in den Verfahren gegen das Hypo-Sondergesetz: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute eine neue Entwicklung bekanntgegeben: Es geht um Beschwerden gegen den ersten Schuldenschnitt auf landesgarantierte Nachranganleihen vom August 2014. Wer Einzelklagen einbrachte - darunter BayernLB oder auch UNIQA, wurde vorerst enttäuscht: Individualanträge wurden aus Formalgründen zurückgewiesen.

Solche Individualanträge, die sich direkt gegen das Gesetz wenden, sind laut VfGH nur dann zulässig, wenn kein anderer gangbarer Weg möglich ist. Das heißt, es muss der Weg über ordentliche Gerichte gewählt werden.

Weitere Entscheidungen im Herbst

Mittlerweile sind laut VfGH in der Sache jedoch zahlreiche Anträge von Gerichten beim VfGH eingegangen. Hierzu wird eine Entscheidung weiterhin für den Herbst angekündigt.

Aus der Zurückweisung der Einzelanträge kann kein rechtlicher Nachteil erwachsen, sagte VfGH- Präsident Gerhart Holzinger vor Journalisten. Die inhaltliche Frage sei noch gar nicht geprüft, betonte der VfGH, die jetzige Nachricht sei kein Präjudiz, ob die Regelungen verfassungskonform sind oder nicht.

Auch Heta-Schuldenmoratorium wird bei uns landen

Der VfGH geht nach Worten seines Präsidenten Gerhart Holzinger davon aus, dass er nicht nur über die Rechtmäßigkeit des Hypo-Sondergesetzes vom Sommer 2014 befinden muss. Auch das jetzt im März 2015 verhängte Schuldenmoratorium über die Hypo-Bad-Bank Heta dürfte die Verfassungsrichter beschäftigen. Der VfGH-Präsident davon aus, dass über kurz oder lang auch das aktuelle Heta-Thema beim Verfassungsgerichtshof landen wird. Es gehe auch hierbei um Ansprüche - sei es auf die Rückzahlung von Darlehen, Tilgungen von Schulden oder um Haftungsansprüche - die vom Gesetzgeber annulliert oder in ihrer Wirksamkeit zeitlich erstreckt würden, meint man im VfGH.

"Es ist im Grunde die gleiche Problematik", sagte Holzinger. In Sachen Heta-Schuldenmoratorium gehe es zudem um die Frage, ob es zulässig sei, das Abwicklungsgesetz auf die Heta überhaupt anzuwenden. Diese Fragen sind beim Verfassungsgerichtshof aber noch nicht anhängig.

Kritik der Gläubiger

Österreichische Gläubiger, aber vor allem auch deutsche Finanzinstitutionen, die Milliarden Euro in der ehemaligen Hypo "im Feuer" haben, beklagten scharf, dass Österreich sich seiner Zusagen und Garantien entledige. Deutsche Banken warfen Österreich vor, mit "juristischen Winkelzügen" zu arbeiten. Die deutschen Bankenverbände verlangen von der deutschen Regierung, ihnen in Sachen Heta bzw. Hypo-Sondergesetz bei der EU zu helfen.

Gegen das Hypo-Sondergesetz vom Sommer 2014, mit dem ab August letzten Jahres die damals noch als Hypo Alpe Adria firmierende staatliche Krisenbank Nachrangverbindlichkeiten über mehr als 800 Millionen über Nacht für wertlos erklären ließ (auch die BayernLB musste eine solche Summe in den Wind schreiben), lagen 34 Individualanträge beim Verfassungsgerichtshof vor. Dazu kommen 28 Gerichtsanträge.

Etliche Beschwerden überlappten sich dabei aber schon: Viele Individualklagen (von Banken, Fonds, Versicherungen), die der Verfassungsgerichtshof nun aus Formalgründen zurückgewiesen hat, haben auch Klagen beim Landesgericht Klagenfurt beziehungsweise beim Handelsgericht Wien eingereicht, die der VfGH einer Entscheidung zuführen wird. In Österreich ist die UNIQA Versicherung unter den prominenten Beschwerdeführern.

In mehreren dieser Verfahren haben die Gerichte mittlerweile Bedenken an den Verfassungsgerichtshof übermittelt - also Anträge, entsprechende Bestimmungen im Hypo-Sondergesetz bzw. in der zugehörigen Verordnung als verfassungswidrig oder gesetzwidrig aufzuheben

Auf der Parlamentshomepage ist nun der Terminplan für den Hypo-Untersuchungsausschuss für 2015 veröffentlicht worden. Insgesamt 45 mal werden die Abgeordneten heuer zusammentreten, um der Causa auf den Grund zu gehen, geht aus der Tagesordnung für die nächste Sitzung am kommenden Mittwoch hervor.

Insgesamt soll der Ausschuss ja 58 Sitzungstermine umfassen, zudem sieht die entsprechende Parteieneinigung von vergangener Woche sieben Ersatztage, so erforderlich, vor. Besonders dicht wird es im ersten Halbjahr im Juni, wo sieben Sitzungen angesetzt sind. Dafür geht man ab 16. Juli in Sommerpause. Die ist im September zu Ende, der dann mit neun Sitzungen besonders intensiv ausfällt. Letzter Sitzungstag in diesem Jahr soll der 17. Dezember sein.

Am kommenden Mittwoch werden erstmals Auskunftspersonen zu Wort kommen, geladen sind zwei frühere Hypo-Staatskommissärinnen, mehr dazu hier.

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