Team Stronach will VfGH einbeziehen

Sitzung des Hypo-Untersuchungsausschusses im Parlament
Es geht um die Akten-Schwärzungen. TS muss dafür aber noch andere Parteien ins Boot holen.

Das Team Stronach (TS) will andere Parteien finden, die mit ihm den Verfassungsgerichtshof wegen geschwärzter Akten im Hypo-U-Ausschuss bemühen. Ein Viertel der Abgeordneten im U-Ausschuss würde reichen. TS-Fraktionsführer Robert Lugar sagte am Mittwoch vor Journalisten in Wien, dass "die Schwärzungen verhindern sollen, dass die Abgeordneten den Durchblick gewinnen".

Vorerst werde auch einmal ein Anfrageschreiben an das Höchstgericht gestellt, wie mit der Thematik der Schwärzungen trotz Akten-Klassifizierungen als "eingeschränkt" oder vertraulich umzugehen sei. Es gebe hier nämlich rechtlich unterschiedliche Auffassungen. Prinzipiell stünde die neue Verfahrensordnung Schwärzungen allerdings entgegen. Es könne nicht sein, dass die Finanzmarktaufsicht vergleichende Fakten zwischen der Hypo und anderen Banken schwärze. "Wir können dann wichtige Zusammenhänge nicht erkennen." Die Abgeordneten müssten erkennen können, wie die Hypo beispielsweise 2004 im Vergleich zu anderen Banken dastand und was die FMA als Aufsichtsbehörde erkennen und wie sie vielleicht handeln hätte können, so Lugar. Die FMA könne jedenfalls nicht für die Parlamentarier entscheiden, was relevant ist.

FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek hat bereits verlautbaren lassen, dass er sich zwar prinzipiell vorstellen kann, wegen der geschwärzten Akten im Hypo-Untersuchungsausschuss den Verfassungsgerichtshof zu bemühen - allerdings nicht umgehend. Vielmehr will er die Sitzung der Fraktionsführer nächste Woche abwarten, so wie man es gestern vereinbart habe, sagte Podgorschek am Mittwoch auf Anfrage der APA.

Eine Zusammenfassung der letzten U-Ausschuss-Sitzung gibt es hier.

TS für Änderung der Verfahrenordnung

Das TS fordert auch eine weitere Änderung der Verfahrenordnung - und zwar wegen der Dauer des U-Ausschusses, die wegen der Dauer der Datenaufbereitung beschnitten werde. Es werde mindestens ein weiterer Monat vergehen, bis tatsächlich alles verwendbar sein wird, monierte Lugar. "Die Frist für den Ablauf des U-Ausschusses soll also nicht mit dessen Einsetzung, sondern mit der Vorlage aller Akten beginnen - im Sinne der Aufklärung", forderte Lugar. Auch hierbei werde man an andere Fraktionen herantreten.

Dass erst ein Kriterienkatalog als Leitfaden für Zeugennennungen vom Verfahrensrichter erarbeitet wird, sei auch praktisch unnötig, denn alle Zeugen sollten genannt werden dürfen. "Es ist keine Schande als Auskunftsperson geladen zu sein", so Lugar, "außerdem müssen sich Medien auch vorbereiten können".

Sickinger: Aktenschwärzungen lassen Fragen offen

Die Aufregung um geschwärzte Textpassagen nährt Zweifel an der Transparenz der Ausschussarbeit und erinnert an frühere U-Ausschüsse, sagte der Politologe Hubert Sickinger am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Grundsätzlich müsse die FMA alle Informationen vorlegen, die mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, sonst handle sie gesetzeswidrig. Sollte die Behörde - wie die von FMA betont - nur Information über andere Banken unlesbar gemacht haben, wäre das zwar zulässig, aber es entstehe eine Grauzone, warnt Sickinger. Denn die Abgeordneten wüssten ja nicht, warum bestimmte Textteile gestrichen worden sind, das laufe "nach alter Tradition nach dem Schema friss oder stirb". Und es gebe "Grenzbereiche": Wenn man etwa aus einer geschwärzten Passage die Gleichbehandlung anderer Banken ablesen könnte, oder wenn die Arbeit der Staatskommissärinnen in anderen Instituten vergleichbar würde, dann wären die Informationen für den Ausschuss wichtig, obwohl sie andere Banken betreffen.

Die Abgeordneten müssen sich aber nicht alles gefallen lassen. Der Ausschuss kann eine Begründung für Schwärzungen verlangen und im Konfliktfall den Verfassungsgerichtshof anrufen, der entscheiden muss - auch wenn das ein paar Wochen dauern sollte.

Problem mit Geheimhaltungsstufen

Noch mehr als die Schwärzungen stört Sickinger die Einteilung der Dokumente in Geheimhaltungsstufen durch die zuliefernden Behörden. Solange es noch die Stufe 1 ("Eingeschränkt") ist, sei es "weniger problematisch", da alle Abgeordneten dazu Zugang haben, darüber auch offen reden können und mit Zustimmung der Vorsitzführung Zeugen auf dieser Basis befragen können. Sobald aber ein Dokument in der Stufe zwei oder höher abgeliefert wird, kann es nicht mehr in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Diese Einordnung ist für Sickinger "die politisch wichtigere Frage". Hier seien die Abgeordneten gut beraten "möglichst umfangreiche Transparenz herzustellen, dabei aber doch legitime Geheimhaltungswünsche zu berücksichtigen".

Sickinger empfiehlt angesichts der hochkochenden Emotionen "eine gewisse Gelassenheit", da es sich um den ersten U-Ausschuss nach den neuen Regeln handelt. Andererseits sei es der richtige Moment, über Verfahrensfragen ausführlich zu diskutieren. Denn "wenn sich jetzt vernünftige Regeln einspielen, werden sie die Benchmark für künftige parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Wenn sich die Blockierer durchsetzen, haben wir für die Zukunft ein Problem".

Kommentare