U-Ausschuss: Konsens, wer Auskunft geben muss

U-Ausschuss: Konsens, wer Auskunft geben muss
Detailfragen seien noch zu klären - Bank machte von 2010 bis 2013 mehr als 250 Mio Euro für Berater locker.

Vertreter von Regierungs- und Oppositionsparteien sprachen nach der Verhandlung am Freitag zum Beweisantrag für den anstehenden Hypo-Untersuchungsausschuss von weitgehender Einigkeit. Juristische Fragen, etwa, welche Institutionen Auskunft geben dürfen, seien noch zu klären. U-Ausschüsse sind seit Jahresbeginn Minderheitsrecht, beim „grundsätzlichen Beweisbeschluss“ am Anfang ist aber eine Mehrheit nötig – damit der Sanktus von SPÖ und ÖVP. Und so wurde über den Oppositionsantrag debattiert.

Es läuft darauf hinaus, dass im gemeinsamen Antrag nur jene Stellen vermerkt werden, die tatsächlich Auskunft geben müssen, etwa Ministerien. Bei allen anderen Institutionen wie der Bundesfinanzierungsagentur könnten Beweismittel auch über Anträge im Ausschuss selbst beantragt werden. Unter anderem auf der Wunschliste der Opposition: Der gesamte Schriftverkehr mit den Aufsichtsbehörden, Vorstands-, Hauptversammlungs- und Aufsichtsratsprotokolle, Gutachten und Memos. Auf Kooperation hofft man auch im Ausland. Die Abgeordneten hätten gerne Dokumente vom bayerischen Finanzministerium, vom dortigen Landtag und der BayernLB.

chon vor der Notverstaatlichung Ende 2009 galt die Krisenbank Hypo Alpe Adria als El Dorado für Berater. Vor allem aber in der Zeit danach, ab 2010, wurden jede Menge Experten, Gutachter und Consultants unter Vertrag genommen. Dafür wurden bis Ende 2013 bereits wieder Summen jenseits von 250 Mio. Euro ausgegeben. Ein Kostenblock, der auch in der Griss-Kommission für Kopfschütteln gesorgt hat.

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf eine Anfrage von FPÖ-Budgetsprecher Elmar Podgorschek beziffert, wieviel die Hypo Alpe Adria nach der Notverstaatlichung für externe Berater ausgegeben hat. Basis waren Informationen der Bankenbeteiligungsgesellschaft Fimbag an das Finanzministerium über externe Beratungskosten im Zeitraum 2010 bis 2013 und Auskünfte der seinerzeitigen Hypo Alpe Adria International (HBInt).

Mit 57 Millionen Euro wurden die Beratungskosten für den Themenblock "Reorganisation und Fit For Sale" beziffert. Die Hypo-Leute ließen sich bei Restrukturierungen und Sanierungen beraten, bei der Vorbereitung von lokalen Abbaueinheiten und dabei, die Balkanbanken verkaufsfähig zu machen.

Auch für die Problembereiche Risiko, Risikomanagement und Work-out (Verwertung von Sicherheiten, notleidende Kredite) fielen externe Beraterkosten an. Die wurden mit 86 Mio. Euro beziffert.

Für Mergers und Acquisitions (Verkaufsaktivitäten von Beteiligungen und Assets) bekamen Berater 21 Mio. Euro überwiesen.

Teure Vergangenheitsbewältigung

Viel kosten ließ sich die Hypo die externe Beratung bei der Aufarbeitung der Vergangenheit: 62 Millionen Euro löhnten Experten bei Beratungen bei diversen Rechtsstreitigkeiten, forensischen Analysen, privaten Ermittlungs- und Recherchetätigkeiten, Datenaufbereitung, Dokumentation und für juristische Beratung.

Darüber hinaus sind, so heißt es in der Anfrageantwort, Kosten von rund 30 Mio. angefallen. Die entstanden durch Beratungen in Zusammenhang mit Wirtschaftsprüfungen, prüfungsnahen Aktivitäten, EU-Verfahren und sonstigen Themen.

Namentlich die teure Beratung bei der Aufarbeitung der Vergangenheit fand im Hypo-Untersuchungsbericht der "Griss-Kommission" kritische Erwähnung. Für die externen Berater "tat sich mit der Aufarbeitung der Vergangenheit ein äußerst profitables und in seinem Umfang und in seinen Erweiterungsmöglichkeiten bisher nicht gekanntes Geschäftsfeld auf", heißt es im Griss-Bericht. "Sie nutzten es auch ausgiebig, wie die Gesamtkosten von mehr als 60 Mio. Euro zeigen." Diesen Kosten standen bisher nur bescheidene Rückflüsse gegenüber.

(APA)

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