Umstrittener Hypo-Haircut ist verfassungswidrig

Hypo Alpe-Adria Bank in Klagenfurt
Verfassungsgerichtshof: Hypo-Sanierungsgesetz verstößt gegen "Grundrecht auf Schutz des Eigentums".

Der Verfassungsgerichtshof hat das Hypo-Sondergesetz (Hypo-Sanierungsgesetz) aus dem August 2014 und damit den ersten "Haircut" gekippt. Davon betroffen waren mehr als 890 Millionen Nachranganleihen sowie rund 800 Millionen Bayern-Forderungen in der Ex-Hypo (heute: Heta). Das umstrittene Gesetz werde zur Gänze aufgehoben, schreibt der VfGH.

Ein "Haftungsschnitt" für eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern, während die Haftungen für alle anderen weiter bestehen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig, heißt es im Erkenntnis. Ganz generell sieht das Höchstgericht den nachträglichen gesetzlichen Griff auf gesetzliche Haftungen - also die Kärntner Landeshaftungen - als verfassungswidrig. Als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums. Auch der Hinweis auf die prekäre Lage des Landes Kärntens durfte demnach kein Argument sein.

Ungleichbehandlung von Gläubigern

Wenn der Schritt zur Abwehr einer Überschuldung dienen sollte, dürfte man sich auch nicht begnügen, Darlehensgläubiger der Hypo zu "schneiden", sondern müsste alle heranziehen, die Forderungen an das Land Kärnten haben.

Mit dem Hypo-Sondergesetz von 2014 sollten nur jene Forderungen erlöschen, die vor dem Stichtag (30. Juni 2019) fällig werden. Diese Ungleichbehandlung von Gläubigern wurde nun gekippt. Damit haben sich vom Haircut betroffene Nachranggläubiger - darunter österreichische und deutsche Banken, Versicherungen und Fonds, aber auch eine Weltbanktochter - mit ihren Beschwerden durchgesetzt.

Moratorium wackelt ebenfalls

Der VfGH erwartet, dass über kurz oder lang auch das im März von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Moratorium auf Heta-Schulden bei ihm landet. Das Moratorium bedeutet, dass die Heta-Forderungen jedenfalls bis Mai 2016 nicht fällig werden. Im Moratoriums-Bescheid der FMA wurde bereits "recht entwaffnend" angesprochen wurde, dass der Schritt schon "vorsorglich" erfolgte, für den Fall dass das alte Hypo-Sondergesetz aufgehoben würde. Was jetzt passiert ist.

Bei der Hypo-Alpe-Adria-Nachfolgegesellschaft Heta wird durch den Spruch der Verfassungsrichter das Bilanzloch wieder tiefer. "Bezogen auf den zum 30. Juni 2015 zu erstellenden Konzernzwischenabschluss wird auf Basis der VfGH-Entscheidung mit einem daraus resultierenden Verlust in Höhe von 0,80 Milliarden Euro zuzüglich allfälliger Zinseffekte gerechnet", schrieb die Bad Bank am Dienstag. Das kann in Summe dann etwa 900 Millionen ausmachen.

Jubel ist nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtsfhofs bei all jenen, die Nachranganleihen der Hypo Alpe Adria-Bank haben, fehl am Platz. Sie können sich höchstens darüber freuen, dass ihre eigene Einschätzung, dass das Husch-Pfusch-Gesetz zum Schuldenschnitt nicht hält, vom Gericht bestätigt wurde. Aber mehr Geld werden sie auch jetzt nicht bekommen.

Sie sind jetzt Gläubiger der Abbaubank Heta und die schneidet alle Schulden ähnlich wie im Konkursfall je nach Rang der Gläubiger. Nachrang steht auf diese Abwicklungs-Liste ganz hinten, für diese Anleihen wird nicht viel Geld übrig bleiben. Letzte Hoffnung: Das Einklagen der Haftung Kärntens.

Das ÖVP-Finanzministerium hat in Reaktion auf die Aufhebung des Schuldenschnitts darauf verwiesen, dass das Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG), das am 1. Jänner 2015 in Kraft trat, nicht betroffen ist. Dass das HaaSanG aufgehoben wurde, "wird zur Kenntnis genommen", teilte das Ministerium am Dienstag mit. Entscheidend sei, dass "wesentliche Teile des Hypo-Sondergesetzes", wie zum Beispiel die Einrichtung der Hypo-Bad-Bank Heta verfassungskonform sind. Somit werde die geplante Abwicklung der Skandalbank "nicht behindert".

Auch aus Sicht der SPÖ ist die Abwicklung der Heta durch das neuere Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz BaSAG geregelt.

Die Kärntner SPÖ-Finanzreferentin Gabriele Schaunig teiltezum aktuellen VfGH-Spruch mit: "Die Entscheidung des Höchstgerichtes ist zu akzeptieren. Die Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium nach dem Bankensanierungsgesetz erfasst sind." Die Forderungen der Bayrischen Landesbank würden durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt.

Die UNIQA teilte mit, dass man "auch weiterhin alle bestehenden Rechtsmittel ausschöpfen" werde: "Um zu unserem Recht zu kommen." Dies gelte insbesondere für das von der Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde verhängte Schuldenmoratorium bei der Heta, aber auch "etwaige sonstige Abwicklungsmaßnahmen der FMA, wie etwa einen Schuldenschnitt".

Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht sich bestätigt. "Wir haben vollumfänglich Recht behalten." Der Vergleich mit der Republik Österreich basiere genau auf dieser Rechtsposition. "Die Generalbereinigung ist auch im Lichte des Urteils der richtige Weg zur Beseitigung der letzten großen Altlast", so Söder weiters. Alle Rechtsstreitigkeiten der BayernLB würden beendet. So erspare man sich erhebliche Kosten und Ressourcen und normalisiere die politischen Beziehungen zwischen München und Wien.

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