Heta läuft auf Konkurs zu

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will in der Hypo-Abwicklung endlich "Zahlen, die halten" auf den Tisch bekommen.
Wie es mit den Hypo-Überresten, Kärnten und dem Geld der Steuerzahler weiter geht.

Die Abwicklung der Hypo-Überreste (= Heta) nimmt Fahrt auf. Was am Ende stehen wird, formuliert ein Spitzenpolitiker so: "Die Heta läuft auf einen Konkurs zu."

KURIER-Recherchen in Fachkreisen und bei mit der Heta-Abwicklung befassten Stellen ergibt folgendes Bild:

Schritt 1 Im Juni, also ab morgen, ist mit der Bilanz der Heta zu rechnen. Es wird die erste Bilanz der "Abwicklungseinheit", Finanzminister Hans Jörg Schelling hat nachdrücklich verlangt, endlich "Zahlen, die halten" auf den Tisch zu bekommen. Diese Bilanz wird ein erster, ernst zu nehmender Hinweis, mit welchen Verlusten die Steuerzahler rechnen müssen. Die Heta-Bilanz ist aber ein "Ist-Zeit-Bild". Ein in die nahe Zukunft extrapoliertes Bild erstellt die Finanzmarktaufsicht (FMA), die derzeit das Regime in der Heta führt.

In der Heta lagern frühere Hypo-Geschäfte (Kredite, Leasing etc.) im Umfang von 18 Milliarden. Bei den Screenings geht es darum, herauszufinden, wie viel diese Geschäfte und deren Besicherungen noch wert sind.

Schritt 2 Sobald das Ausmaß des Finanzlochs in der Heta feststeht (die Rede ist von vier bis acht Milliarden), soll den Hypo-Gläubigern, die Anleihen mit Kärntner Haftung besitzen, ein Kauf-Angebot gemacht werden. Ursprünglich wollte man die Gläubiger zu einem Verzicht auf vierzig bis fünfzig Prozent ihrer Forderungen bewegen. Das ist unrealistisch, vor allem weil die Deutschen, die auf sieben Milliarden Hypo-Anleihen sitzen, darauf nicht einsteigen und lieber klagen. Jetzt wird überlegt, den Gläubigern ein Angebot zu machen, das sie nicht ablehnen können: nur zehn oder maximal zwanzig Prozent Abschlag vom Ursprungswert. Im Gegenzug würden sich die Gläubiger einen jahrelangen Rechtsstreit ersparen und 80 bis 90 Prozent des Geldes sofort bekommen.

Für Österreichs Steuerzahler wäre ein Gläubigerverzicht von zehn bis 20 Prozent immerhin eine Ersparnis von einer bis zwei Milliarden.

Schritt 3 Dieses "Kaufangebot" an die Gläubiger soll eine Sondergesellschaft machen. Die Verhandlungen darüber zwischen Bund und Kärnten ruhen seit April, werden aber demnächst intensiviert. Dem Vernehmen nach soll der Bund eine Untergrenze von 1,2 Milliarden genannt haben, mit denen sich Kärnten an der Sondergesellschaft beteiligen muss, Landeshauptmann Peter Kaiser hat 630 Millionen als Obergrenze genannt.

Insgesamt braucht die Sondergesellschaft, wenn sie alle Anleihen minus Abschlag aufkaufen soll, neun bis zehn Milliarden. Mit der Durchführung der Aktion wird vermutlich eine Investmentbank beauftragt, denn es ist wohl nicht klug, (Kärntner) Landesbeamte mit so einer heiklen Mission auf die internationalen Finanzmärkte zu schicken.

Als Variante im Gespräch ist auch, den Gläubigern die Hypo-Anleihen mit Landeshaftung nicht in Cash auszuzahlen, sondern in Bundesanleihen umzutauschen.

Interessant: Die Nationalbank kauft gerade um 24 Milliarden österreichische Staatsanleihen auf.

Schritt 4 Das Südosteuropa-Netzwerk muss endgültig verkauft sein. Damit ist im Sommer zu rechnen.

Schritt 5 Sobald die genannten Schritte getan sind, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, das Abwicklungsregime der FMA über die Heta aufrecht zu erhalten. Die Begründung der FMA für das Abwicklungsregime waren "öffentliches Interesse, Finanzmarktstabilität und Südosteuropa-Netz". Die FMA hat dieses Abwicklungsregime erlassen, weil die Heta, nachdem der Finanzminister am 1. März einen Zahlungsstopp verhängt hatte, in Konkurs gegangen wäre. Sobald die FMA das Abwicklungsregime aufhebt, ist die Heta in Konkurs.

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Was bedeutet ein Konkurs der Heta? Wer verliert was?

Als erstes ist Eigenkapital futsch.

Als zweites schauen Gläubiger von Nachrang-Anleihen durch die Finger. (Haben sie eine öffentliche Haftung auf den Nachrang-Anleihen, müssen sie das beim Verfassungsgerichtshof laufende Verfahren abwarten.)

Als drittes, und das ist wegen Bayern interessant, werden "sonstige Kredite" zu hundert Prozent weggeschnitten. Das bedeutet: Dass die Bayern LB vor dem deutschen Gericht Recht bekam, indem umstrittene zwei Milliarden nicht als Eigenkapital, sondern als Kredit gewertet werden, könnte der Bayern LB nicht viel nutzen. Wenn die Heta in Konkurs geht, und das Geld aus der Konkursmasse nicht reicht, kriegt die Bayern LB nichts.

Erst als Viertes werden vorrangige Anleihen geschnitten. Im Fall, dass der Rückkauf von Anleihen mit Kärnten-Haftung durch die Sondergesellschaft erfolgreich ist, hält dann diese Sondergesellschaft die Anleihen und kann sich bei der Konkursmasse der Heta bedienen. Für den Steuerzahler bleibt als Schaden der Differenzbetrag, der aus der Konkursmasse nicht heraus zu quetschen ist, übrig.

Die Hypo hat die Steuerzahler bisher 5,5 Milliarden Euro gekostet, wobei eine Milliarde Nachrang-Anleihen, für die der Bund haftet, bereits inkludiert sind. Insider gehen davon aus, insgesamt könnte ein Schaden für die Steuerzahler von rund elf Milliarden zusammen kommen. Wenn man die Kosten aus Volksbanken und Kommunalkredit hinzu zählt, stößt man – in Relation – etwa in jene Dimensionen vor, die auch die Deutschen für ihre Banken blechen mussten: 180 bis 190 Milliarden Euro.

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