Haiders Erbinnen wehren sich gegen Schadenersatz für Hypo-Pleite

Haiders Erbinnen wehren sich gegen Schadenersatz für Hypo-Pleite
Ihr Anwalt, Ex-Minister Böhmdorfer, hält 600.000-Euro-Klage der Kärnten-Holding als Beitrag zur Wiedergutmachung für falsch und verjährt.

Der frühere Landeshauptmann Jörg Haider hat nichts Unrechtes getan; und selbst wenn, dann wären alle finanziellen Ansprüche, die daraus entstanden sein könnten, längst verjährt.

So lautet, vereinfacht dargestellt, die Antwort von Claudia Haider und ihren Töchtern auf eine Klage, die die Kärntner Landesholding, kurz KLH, gegen die Haider-Erbinnen jüngst eingebracht hat.

Wie am Donnerstag durch das Nachrichtenmagazin Format bekannt wurde, vertritt Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer die Familie Haider in der Causa. Und laut der Format vorliegenden Klagebeantwortung von 31. Juli 2015 steht die Klage der KLH auf tönernen Füßen.

Unterm Strich geht es um eine Menge Geld: 600.000 Euro Schadenersatz (200.000 Euro pro Frau) hat die Holding eingefordert. Zusätzlich will sie vollen Zugriff auf den Immobilienbesitz der Haiders im entlegenen Kärntner Bärental.

Birnbacher-Urteil

Wie rechtfertigt die Holding ihre Ansprüche?

Im Wesentlichen beruft sie sich auf ein Strafurteil, das das Landesgericht Klagenfurt im Dezember 2012 verkündet hat. In dem als "Birnbacher-Verfahren" bekannt gewordenen Strafprozess wurden der Steuerberater Dietrich Birnbacher, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie zwei ehemalige Chefs der Landesholding wegen Untreue verurteilt; die Höchstgerichte haben die Schuldsprüche bestätigt.

Im Kern ging es darum, dass Birnbacher für ein sechs Seiten schlankes Gutachten zum Verkauf der Hypo Alpe Adria Bank rund sechs Millionen Euro Honorar bekommen hat. Wert war die Expertise laut Gericht aber maximal 300.000 Euro; ein Teil der zu viel bezahlten Millionen war von Martinz und Haider als Parteienfinanzierung gedacht – und daran knüpft auch die Klage der KLH. Sie sieht Haider – und damit seine Erbinnen – in der Mitverantwortung.

"Jörg Haider setzte keine rechtswidrigen Handlungen, so dass auch keine Kausalität für einen allfälligen Schaden der Klägerin gegeben ist", widerspricht Böhmdorfer in der Klagebeantwortung. Zudem ergebe sich ein Verjährungsproblem: "Da Schadenersatzansprüche in drei Jahren verjähren und das angebliche rechtswidrige Verhalten von Jörg Haider im Jahr 2008 gesetzt worden ist, sind die gegenständlichen Ansprüche der Klägerin (KLH) bereits verjährt."

Tatsächlich starb Haider im Oktober 2008 bei einem Autounfall, beim Birnbacher-Prozess spielte er daher nur als steinerner Gast eine Rolle.

Ob Haiders Erbinnen mit ihrer Rechtsmeinung durchkommen, das entscheidet sich frühestens Ende September. Dann nämlich beginnt am Landesgericht Klagenfurt der Zivilprozess.

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