Lohnsteuerzahler: Grüne gegen Konteneinsicht

Grünen-Chefin Eva Glawischnig
Für die Regierung ist das Praxis, sie will es aber nicht ins Gesetz schreiben - der Konflikt ist prolongiert.

Montag in einer Woche beschäftigen die Regierungspläne zum Bankgeheimnis auch das Parlament. Neos und Stronachos haben eine Nationalratssondersitzung einberufen. In der werden sie Rot und Schwarz als Überwachungsstaatler geißeln, die Grünen als deren Helfer darstellen. Diese sind die einzige Oppositionspartei, die den Koalitionären die nötige Zweidrittelmehrheit für das Gesetz bringen will. Ein bedingungsloses Ja gibt es naturgemäß nicht. Dreierlei wird begehrt.

Rechtsschutz

Dass die Finanz künftig bei "begründetem Verdacht" auf Steuerhinterziehung ohne Richterbeschluss auf Konten schauen dürfen soll, missfällt Grünen-Chefin Eva Glawischnig. "Rechtsschutz, der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht", müsse es geben.

Arbeitnehmerveranlagung

Diese dürfe "kein Anlass für eine Konteneinsicht sein, da Unternehmen ohnehin verpflichtet sind, die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter an die Finanzämter abzuführen". Bei Arbeitern und Angestellten, die nur lohnsteuerpflichtige Einkommen haben, solle die Finanz nicht auf Konten blicken dürfen. Das sollte im Gesetz festgeschrieben werden. "Damit hätte man den Großteil der Österreicher aus dieser Regelung draußen."

Kontoeinschauberechtigung

Nur die Justiz solle bei Strafverfahren und das Finanzamt bei Steuerprüfungen Einsicht in Unternehmer-Konten erhalten, "um überprüfen zu können, ob Einnahmen versteckt wurden, nicht aber wie in Deutschland andere Behörden oder die Sozialämter". Auch das sollte "gesetzlich klargestellt sein".

Auf einen Richter als Konteneinsichtbewilliger drängen auch ÖVP-Länderchefs, für die Regierungsspitzen und Finanzminister Hans Jörg Schelling ist nur ein Rechtsschutzbeauftragter vorstellbar. Das Nein zum Konten-Strip bei Arbeitnehmerveranlagungen wollen die Koalitionäre ebenfalls nicht gesetzlich verankern.

Das Argument: Das komme ohnehin nicht vor. "Einsichtnahmen der Finanzbehörden in Konten spielt hier faktisch keine Rolle", sagt SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl dem KURIER. In ihrem Büro wird erläutert: Habe ein Finanzbeamter Bedenken bei Dingen, die ein Arbeitnehmer absetze, erbitte er Belege. Sei mehr beantragt worden als erlaubt, werde der Absetzbetrag nicht genehmigt, er fließe nicht in den "Steuerausgleich" ein. Konteneinschau sei dafür nicht nötig. Anders sei das bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Bezweifle der Finanzer Angaben des Einkommensteuerpflichtigen in der Steuererklärung, könne er bei der Bank Konteneinsicht beantragen.

Polit-Date mit Mitterlehner

Die Grünen hoffen trotz der jetzigen Njets zu ihren Verlangen auf Entgegenkommen von Rot und Schwarz. "Wir warten die Verhandlungen ab, die es nach der Gesetzesbegutachtung (endet am 5. Juni) geben wird." Mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner werde sie sich schon nach den Landtagswahlen in der Steiermark und im Burgenland (am Sonntag) zusammensetzen, sagt Glawischnig dem KURIER: "Ich möchte klären, ob alle in der ÖVP Steuerbetrug im großen Stil bekämpfen wollen, oder nur er und der Finanzminister."

Dass die Grünen einen Spagat machen – da gegen Überwachung, wie NSA-Jäger Peter Pilz, dort Stimmenbringer für Konteneinsicht, gesteht Glawischnig ein: "Die Balance zwischen Steuerbetrugsbekämpfung und Rechtsschutz werden wir schon hinkriegen." Neos-Chef Matthias Strolz, der verbal gegen die Ökos schießt, lade sie ein "für das Ende des Bankgeheimnisses zu stimmen. Sonst löst er die ÖVP als Schutzpatron der großen Steuersünder ab."

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