FPÖ entscheidet Namensstreit gegen Schnell-Partei für sich

Karl Schnell muss einen neuen Namen für seine Partei suchen.
Der abtrünnige Karl Schnell darf die Bezeichnung "Freiheitliche" nicht im Partei-Namen verwenden.

Der Namensstreit zwischen der FPÖ und der FPS des ehemaligen Salzburger FPÖ-Landesobmannes Karl Schnell ist vorerst entschieden. Einem Urteil des Landesgerichtes Salzburg zufolge hat es die beklagte Partei FPS zu unterlassen, die Bezeichnung "Freiheitliche" oder ähnliche Bezeichnungen als Namen oder Namensbestandteil zu verwenden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die FPS hat die Möglichkeit zu berufen. Dem Urteil zufolge muss die FPS der FPÖ binnen 14 Tagen 7.589,42 Euro an Verfahrenskosten zahlen.

Richter Franz Schmidbauer geht in seinem aktuellen Urteil wie schon das Oberlandesgericht (OLG) Linz davon aus, dass für potenzielle Wähler eine Verwechslungsgefahr vorliege, wenn zwei verschiedene politische Parteien denselben Namensbestandteil "Freiheitliche Partei" in ihrer Parteibezeichnung verwenden. Der Zusatz "Liste Dr. Karl Schnell" vermöge eine Zuordnungsverwirrung nicht auszuschließen. Da im politischen Alltag und insbesondere im Wahlkampf in der Regel die Abkürzung der Parteienbezeichnung verwendet würde, könne auch der Anhang "Liste Dr. Karl Schnell" hinter der Bezeichnung "Die Freiheitlichen in Salzburg" die Verwechslungsgefahr nicht beseitigen.

Urteil: "Freiheitlich" steht für FPÖ

Der Namensbestandteil "freiheitlich" werde in Österreich bisher völlig unzweideutig der FPÖ zugeordnet, konstatierte der Richter. Der Begriff "freiheitlich" sei in Österreich im gewöhnlichen Sprachgebrauch seit der Nachkriegszeit ausschließlich durch die politischen Inhalte der FPÖ determiniert und damit eine Begriffsschöpfung, die nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch zuzuordnen sei, sondern ausschließlich den politischen Inhalten der FPÖ. Der Namensteil stehe daher im politischen Umfeld ausschließlich der FPÖ und ihren Teilorganisationen zu.

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