Ministerium beruhigt: Erspartes ist sicher

Ministerium beruhigt: Erspartes ist sicher
Künftig sind ausschließlich Banken für die Sicherheit der Spareinlagen und Privatkonten zuständig.

Sparer müssen sich keine Sorgen um ihr Geld am Sparbuch machen, für sie ändert sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gar nichts: Die Höhe von 100.000 Euro Einlagensicherheit bleibt weiterhin bestehen. Darauf weist das Finanzministerium in einer Aussendung am Sonntag, hin. "Für die Sparer ändert sich nichts", heißt es beruhigend an die Adresse der Bürger.

Was sich ändert ist das System der Absicherung. Hier gibt es im Rahmen der Bankenunion neue Regeln in der EU, die Österreich nach etlichen Jahren der Diskussion umsetzt. Ziel dieser EU-weiten einheitlichen Regelung ist es, das zersplitterte System zu vereinheitlichen.

Derzeit sind in Österreich Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz die Banken ein, die zweiten 50.000 Euro werden vom Bund garantiert.

Wie in der EU-Richtlinie vorgeschrieben, müssen Banken künftig in einen eigenen Fonds einzahlen, um auch die zweiten 50.000 Euro zu übernehmen. Dieses System ist sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. "Es benötigt keinen staatlichen Garantien. Banken können im Ernstfall wesentlich schneller reagieren und das Geld auszahlen", heißt es im Finanzministerium.

Die Haftung des Bundes fällt somit weg, weil Staatshaftungen im EU-System der Einlagensicherung nicht vorgesehen sind.

Den Gesetzesentwurf hat das Finanzministerium an den Nationalrat übermittelt. Darin gibt es auch Vorkehrungen, wie der Bankenfonds in der Aufbauphase finanziert wird. Die Kreditinstitute müssen laufend in diesen Fonds einzahlen. Das neue System soll ab 2019 gültig sein.

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