Brandstetter: Zwangspension für Beamte mit 65 abschaffen

Wolfgang Brandstetter: "Wir wollen möglichst vermeiden, dass Jugendliche in Haft kommen"
Der Ressortchef warnt vor einer "Austro-Sklerose" und fordert mehr Reformgeist ein.

Wolfgang Brandstetter ist ein freiheitsliebender Mensch, man darf das ausnahmsweise so pathetisch sagen. Denn in der Sache, in der der Justizminister nun eine Reform herbeiführen will, geht es um ein wesentliches Freiheitsrecht, nämlich das, selbst zu beschließen, wie lange und für wen man arbeitet.

Geht es nach Brandstetter, so sollen die Mitarbeiter seines Ressorts künftig selbst entscheiden dürfen, wann sie die Pension antreten – und nicht, wie es das Dienstrecht etwa für Richter derzeit vorsieht, spätestens mit 65 ihren Posten räumen.

"Warum zwingen wir Mitarbeiter in den Ruhestand? Ich kenne Richter, die bedrückt waren, weil sie mit 65 in Zwangspension geschickt wurden", sagt Brandstetter zum KURIER. "Jemand, der gute Arbeit leisten kann und will, soll das auch dürfen."

Der frühere Uni-Professor vergleicht die Situation mit den Hochschulen. "Auch dort sind die Emeriti (Professoren im Ruhestand) wertvolle Ratgeber und Leistungsträger."

Unabhängig davon wünscht sich Brandstetter "neue Leistungsanreize und -kontrollsysteme für die Beamten – in der Justiz, aber auch in allen anderen Ressorts".

Komfortzone verlassen

Für den Justizminister widerspricht die von ihm kritisierte Zwangspensionierung nicht nur den demografischen Trends.

Er sieht in ihr auch den Ausdruck einer allgemeinen, gesamt-gesellschaftlichen Problematik: "Wir haben generell das Problem, dass Leistungspotenziale oft nicht ausgeschöpft werden – und man allzu schnell in die Komfortzone abbiegt."

Mittlerweile leide die Gesellschaft an einer "Vollkasko-Mentalität", und das "Anspruchsdenken gegenüber dem Staat" sei bisweilen völlig überzogen. "Aus diesem Grund brauchen wir auf allen Ebenen Reformen, um der drohenden Austro-Sklerose vorzubeugen. Das Notwendige gehört gemacht – auch dann, wenn es nicht unbedingt populär ist."

Womit wir beim Stichwort wären: Was gehört im Justizressort nun dringend gemacht und reformiert?

Das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichtsbarkeit sind eines von Brandstetters liebsten Projekten. "Ganz generell wollen wir möglichst vermeiden, dass Jugendliche in Haft kommen – und dafür Alternativen erarbeiten."

Schroffe Grenze

Konkret stößt sich Brandstetter etwa an der Altersgrenze mit 18: "Diese ist insofern schroff, als die Strafdrohung bei manchen Delikten plötzlich deutlich ansteigt, je nachdem, ob jemand über oder gerade noch unter 18 ist." Brandstetter will einen "noch fließenderen Übergang" bei den "jungen Erwachsenen", also für 18- bis 21-Jährige.

Stark ausbauen will der Ressortchef auch die Möglichkeit, statt Freiheitsstrafen soziale Arbeit zu leisten. "Derzeit kann gemeinnützige Arbeit nur an Stelle von Ersatz-Freiheitsstrafen geleistet werden – also wenn jemand eine Geld-Strafe nicht bezahlen kann." Unter richterlicher Kontrolle kann sich Brandstetter vorstellen, dass gemeinnützige Arbeit öfter als Sanktion möglich wird.

Auch bei den Sachwalterschaften will er noch manches ändern: "Wir haben derzeit Fälle, in denen die Besachwalteten sehr unter der Situation leiden. Ich meine: Wenn jemand realisiert und verstehen kann, dass er bevormundet wird, dann ist er eigentlich nicht wirklich zu besachwalten." Eine Möglichkeit, dies zu ändern, wäre, die Sachwalterschaft verbindlich auf bestimmte Lebensbereiche zu begrenzen.

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