Schwarzarbeit-Geber im Finanzvisier

Vom Pfusch leben ganze Branchen
2180 € Strafe für Pfusch-Auftraggeber, Kontrollen nur am Bau – nicht bei Putzfrau oder Pflegerin.

Verschärfte Kontrollen, neue Strafen für die Auftraggeber und eine Erschwernis für Bargeld-Geschäfte am Bau sollen dem Pfuscherwesen ein Stück weit den Boden entziehen. Die "Aktion scharf" der Finanzpolizei soll helfen, einen Teil der Kosten der Steuerentlastung hereinzuholen. 60 bis 90 Millionen Euro erhofft sich Finanzminister Hans Jörg Schelling an Zusatzeinnahmen.

Neu ist, dass auch die Auftraggeber der Pfuscher bestraft werden sollen. Strafen von bis zu 2180 Euro drohen in Zukunft. Die Aktion zielt dezidiert auf den privaten Hausbau und auf Wohnungs-Sanierungen ab. Überall dort soll die Finanzpolizei künftig schärfer kontrollieren.

Nachbar darf helfen

Die Nachbarschaftshilfe, wo in der Regel kein Geld fließt, bleibt erlaubt, versichert das Finanzministerium. Darunter fallen nach bisheriger Definition Verwandte und Personen, zu denen ein "sonstiges persönliches Naheverhältnis" besteht. Das können vom guten Freund bis zum Arbeitskollegen viele Helferleins sein.

Im Finanzministerium ist man auch bemüht zu erklären, dass andere beliebte Schwarzarbeit-"Branchen" nicht gemeint sind. Die Putzfrau, die Pflegekraft oder der Nachhilfelehrer seien zwar theoretisch auch von der Verordnung erfasst, aber eben nur theoretisch, denn es werde auch weiterhin nicht in Privatwohnungen kontrolliert, sondern nur auf Baustellen.

Dort soll es künftig auch weitaus weniger – schwer zu kontrollierendes – Bargeld geben. Zwei Maßnahmen kommen hier auf Unternehmer zu:

Lohn nur aufs Konto Um den Lohnsteuermissbrauch zu erschweren, sollen Bauarbeiter künftig ihren Lohn nicht mehr bar erhalten dürfen. Arbeitgeber, die die Löhne weiter bar auszahlen, werden bestraft. Voraussetzung ist, dass die Arbeiter überhaupt ein Konto bei einer Bank haben.

Steuerabzug eingeschränktAuch die Beschäftigung von Subunternehmen birgt im Baugewerbe hohes Betrugspotenzial in sich. Beliebt: Zahlungen an Subunternehmer werden als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt, die Erfassung des Zahlungseinganges beim Empfänger unterbleibt. Vor allem wenn die Zahlung bar erfolgt, ist die Nachvollziehbarkeit massiv erschwert.

Hier soll ein Limit von 500 Euro eingezogen werden. Bar-Zahlungen bis 500 Euro sollen weiterhin steuerlich absetzbar bleiben, darüber jedoch nicht mehr, außer das Geld wird überwiesen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Entgelte für Sub-Auftragnehmer nicht mehr in bar auszuzahlen.

Korrekte SteuererklärungDarüber hinaus sind Änderungen bei der jährlichen Arbeitnehmer-Veranlagung geplant, die die Korrektheit der Angaben erhöhen sollen. Auch das soll ein Beitrag zur Steuerehrlichkeit sein.

Konkret sollen bestimmte Sonderausgaben – vor allem Spenden an gemeinnützige Organisationen, aber auch Beiträge an Kirchen und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften – künftig automatisch an die Finanz übermittelt werden. Um ausreichend Zeit für die technische Umsetzung einzuräumen, soll die Neureglung erst ab 2017 gelten. Organisationen, die bei der automatischen Datenübermittlung an die Finanz nicht mitmachen, werden von der Liste der begünstigten Organisationen gestrichen.

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