AK will Erbschaftssteuer per Höchstgericht erzwingen

AK-Direktor Werner Muhm lässt nicht locker und bekämpft die Reform der Grunderwerbsteuer
SPÖ und ÖVP wollen Häuser und Grundstücke nicht stärker besteuern, die AK kämpft für eine Erhöhung beim VfGH.

Die roten Arbeitnehmervertreter hatten sich eine „echte“ Reform der Grunderwerbsteuer erhofft, an deren Ende die Steuer anhand realistischer Verkehrswerte anstatt jahrzehntealter Einheitswerte bemessen wird. Das hätte zwar eine saftige Steuererhöhung beim Erben und Schenken von Immobilien bedeutet, wäre für AK und ÖGB aber der Einstieg in eine Vermögenssteuer – eine Art Wiederbelebung der Erbschaftssteuer – gewesen. Innerhalb der SPÖ war daher Feuer am Dach, schließlich fordert die Parteispitze seit Jahr und Tag eine Millionärssteuer, bleibt aber untätig, wenn die Chance dazu besteht. So die Kritik vieler Roter.
Doch in der Regierung wurde relativ schnell Konsens darüber hergestellt, dass jetzt der falsche Zeitpunkt für eine Steuererhöhung beim Erben und Schenken von Immobilien sei. Ergo bleibt es ab 1. Juni beim dreifachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage, wenn im Kreis der Familie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück unentgeltlich weitergegeben wird. Speziell die ÖVP hat sich massiv gegen eine „Erbschaftssteuer durch die Hintertür“ quergelegt.

AK will Erbschaftssteuer per Höchstgericht erzwingen
Doch die Arbeiterkammer (AK) gibt sich nicht geschlagen und will anhand erster Fälle von Betroffenen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Dort lag die Causa schon einmal, die Höchstrichter hatten schließlich die jetzige Reform erzwungen. AK-Steuerexperte Otto Farny ist der festen Überzeugung, dass dem Spruch der Höchstrichter wieder nicht genüge getan wurde und die jetzige Reform wegen des Festhaltens an den alten Einheitswerten neuerlich verfassungswidrig ist. Farny sagte zum KURIER: „Es kann doch nicht sein, dass wir 30 Jahre lang kein vernünftiges System der Grundstücksbewertungen zustande bringen.“

Neben der Einheitswerte-Problematik sei die Reform auch aus zwei anderen Gründen nicht zu halten, sagt Farny: Erstens weil Kauf und Schenkung unter Verwandten nicht gleich behandelt würden. „Beim Kauf eines Grundstückes muss man im Schnitt dreimal mehr Grunderwerbsteuer zahlen, als wenn man dasselbe Grundstück geschenkt bekommt.“

Außerdem bedeute das Festhalten am Einheitswert weiterhin wesentliche regionale Unterschiede. Ein Beispiel: Im Waldviertel liegen die Einheitswerte näher an den tatsächlichen Grundstückspreisen als in der Wiener Innenstadt. Wenn also im Waldviertel ein Grundstück vererbt wird, muss im Vergleich zum tatsächlichen Wert unverhältnismäßig mehr Grundsteuer gezahlt werden als in der Wiener Innenstadt. „Das ist sachlich nicht gerechtfertigt“, sagt Farny. „Wir verfolgen das Thema mit Nachdruck“, pflichtet AK-Direktor Werner Muhm bei.
In der ÖVP gibt man sich gelassen. Finanzstaatssekretär Jochen Danninger erinnert an die Einigung mit Kanzler Werner Faymann sowie an die 2012 erfolgte Reform der Grundbuch-Eintragungsgebühr. Auch hier seien die Einheitswerte beibehalten worden. Danninger: „Hier geht es de facto um den selben Sachverhalt. Daher machen gleiche Bemessungsgrundlagen Sinn.“

„Wir haben mehrere Millionen, die Lohnsteuern zahlen. Wenn mehrere Hunderttausend das nicht machen, wird das sehr schwierig.“ Worauf der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider im Ö1-Interview anspielt: Ohne eine rasche Entlastung des Faktors Arbeit könnte der Unmut der Österreicher zu einer Steuer-Rebellion führen.
Trotz Rekordschulden sieht Schneider Finanzierungsmöglichkeiten: Die Kürzung aller staatlichen Subventionen um sieben Prozent und eine rigide Verfolgung von Steuerbetrügern würden zwei Milliarden Euro bringen. „Mit mehr Mut und Tatendrang“ der Regierung könne sogar die kalte Progression abgeschafft werden. Dafür müsste jedoch erst Einigkeit in der Koalition herrschen. „Wir sind für eine Steuerreform, aber nicht auf Pump“, sagt VP-Finanzstaatssekretär Jochen Danninger. Für ihn und VP-Chef Michael Spindelegger geht das nicht vor 2016.

Doch immer mehr ÖVPler, vor allem schwarze Arbeitnehmervertreter scheren aus, und fordern eine Entlastung schon 2015. An Gegenfinanzierung kann sich Christgewerkschafter Norbert Schnedl in der Presse Kürzungen bei Subventionen vorstellen.
2015 ist auch der Wunschtermin von Kanzler Werner Faymann. „Wenn die Absolute Mehrheit mir die Möglichkeit gäbe, das alleine zu entscheiden, würde ich den 1. 1. 2015 anpeilen.“ Denn es rumort auch an der roten Basis. Der Druck aus den SP-Landesorganisationen auf Faymann steigt, sich von der ÖVP nicht mehr hinhalten zu lassen und die Entlastung der Arbeitnehmer sofort anzugehen.

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