Häftling nach Schlägen gelähmt

Häftling nach Schlägen gelähmt
Eine Justizwache soll einen Mann so schwer verletzt haben, dass er nun im Rollstuhl sitzt: Die Republik wird auf 170.000 Euro verklagt.

Einen "komischen Knackser" aus dem Rückenbereich habe er gehört, sagte der Justiz­wachebeamte aus.

In Unfallspital Graz definierten die Ärzte den "komischen Knackser" später so: Friedrich G. hat eine irreversible Querschnittslähmung sowie Serienrippenbrüche.

Seit gut eineinhalb Jahren ermittelt deshalb die Staatsanwaltschaft Graz gegen sechs Justizwachebeamte und vier Ärzte: Die Wach­organe der Karlau sollen im November 2010 auf den damals 61-jährigen Gefängnisinsassen eingetreten und eingeschlagen haben.

G. habe sich gegen eine Beruhigungsspritze gewehrt, die ihm eine Krankenschwester geben sollte, verteidigen sich die Beamten. Sogar eine Geiselnahme sei möglich gewesen: Deshalb sei G. zu Boden gebracht und nach Vorschrift fixiert worden.

Gegen die Männer wird aber wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung ermittelt. Vier Ärzte stehen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Visier. Zwei Tage lang soll der Häftling verletzt in einer Zelle gelegen haben, berichtet Anwältin Karin Prutsch: Mit Handschellen, ohne korrekte medizinische Hilfe. Die Mediziner hätten zum Teil bloß von außen in die Zelle geschaut. "Mein Mandant ist seither auf den Rollstuhl angewiesen."

Zivilgericht

Die Juristin hat nun eine Klage gegen die Republik eingebracht: Um 170.000 Euro an Schmerzengeld und Kosten für weitere Pflege geht es. Ein früherer Antrag auf Schadenersatzleistung wurde abgelehnt. "Weil kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Justizorgane vorliegen soll", zitiert Prutsch. Vier Wochen Zeit bleibt, um die Klage zu beantworten. Danach wandert der Fall vor ein Grazer Zivilgericht.

G. ist nun in der Justizanstalt Stein untergebracht. Der heute 63-Jährige gilt als geistig abnormer Rechtsbrecher und sitzt seit 2003 wegen gefährlicher Drohung in Haft. Obwohl er seine Strafe von zehn Monaten bereits verbüßt hat, muss er im Gefängnis bleiben, das ist in diesen Fällen rechtlich möglich. Wann und ob Anklage gegen die zehn Beschuldigten erhoben wird, wird demnächst feststehen. Noch im August wird ein medizinisches Gutachten erwartet: Es soll klären, ob ein schnelleres Reagieren eines Arztes die Querschnittslähmung hätte verhindern können.

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