Causa Meschar: FPÖ sieht Graf entlastet

Causa Meschar: FPÖ sieht Graf entlastet
Ein Gutachten spricht Graf von Vorwürfen in der Stiftungsaffäre frei. Meschars Anwalt sieht "offene Fragen", die nicht geprüft wurden.

Für Martin Graf ist jetzt „evident", dass er niemandem Geld weggenommen habe: Ein Gutachten widerlegt einige Vorwürfe, die im Fall Meschar gegen ihn erhoben wurden. Rückblende: Im Mai hatte sich die 90-jährige Gertrud Meschar an die Öffentlichkeit gewandt. Sie fühlt sich vom Dritten Nationalratspräsidenten (FPÖ) und von einigen seiner Burschenschafter- und Parteifreunde überrumpelt und betrogen.

Eine 2006 errichtete Stiftung sollte ihre Versorgung sichern; aber sie war zunehmend unzufrieden mit dem Geschäftsgebaren und verlangte den Rücktritt des Vorstandes. Im Juni zog sich Graf zurück – beteuerte aber, stets korrekt gehandelt zu haben. Ein vom Wiener Handelsgericht beauftragter Gutachter entkräftet nun offenbar einige Vorwürfe. Etwa jenen, dass der Stiftungszweck (die Versorgung Meschars) nicht gewährleistet worden sei, weil die Stiftung nicht liquide genug war, um prompt Geld auszuschütten, wenn Meschar beispielsweise Pflegehilfe brauche. Dass dieser Vorwurf stimme, könne nicht festgestellt werden, so der Gutachter. Weiters seien die Zuwendungen an Meschar höher als bekannt. Im Ankauf jenes Hauses im 19. Wiener Bezirk, in dem ausgerechnet Grafs Bruder ein Café betreibt, sieht der Prüfer keinen Schaden.

Reaktionen

Die FPÖ sieht Graf nun reingewaschen – er selbst verlangt eine Entschuldigung von seinen Kritikern. Der Prozess am Handelsgericht Wien wird im August fortgesetzt. Meschars Anwalt Georg Zanger will zum Inhalt des Gutachtens nicht Stellung nehmen, sagt aber zum KURIER: „Der Auftrag des Prüfers war es ja nicht, die Vorgeschichte und Entstehung der Stiftung zu prüfen. Und in dem Bereich, für den das Gutachten in Auftrag gegeben wurde, lässt es mehr Fragen offen, als gelöst werden. Wir werden darauf zurückkommen."

Auch für die anderen Parteien ist der Fall damit nicht vorbei: Für SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter „war klar", dass das Konstrukt rechtlich „kaum angreifbar" sei, weil Graf alle juristischen Register gezogen habe. Es sei „purer Zynismus", dass er aus dem Gutachten nun einen „Persilschein" ableite.

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch: Die rechtliche Komponente sei eine Seite, aber für gewählte Volksvertreter „müssen höhere moralische Maßstäbe gelten". Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser findet es abseits juristischer Fragen zumindest „zweifelhaft", dass in der Causa „politische und familiäre Anliegen vermischt wurden". Alles andere könne man erst beurteilen, wenn das Gutachten öffentlich sei.

Aus der Redaktion

Ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers entlastet nun den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ). Ergebnis: Die Stiftung, in deren Vorstand er saß, habe für die Besitzerin nicht schlecht gewirtschaftet - das war der Vorwurf der Anwälte der Klägerin. Aber dies war nur eines der Probleme, die der KURIER und andere Zeitungen angeprangert haben. Ein zentraler Vorwurf ist, dass ein FPÖ-Freundeskreis, der der betagten Klägerin offenbar nahestand, für die Dame eine Stiftungskonstruktion ausgetüftelt hat, die für ihre Bedürfnisse (ein geregeltes zusätzliches Alters-Einkommen ohne Sorgen) nicht wirklich zweckmäßig war. Just mit dieser Stiftung wurde ein Hausanteil in der Wiener Billrothstraße gekauft. In diesem Objekt betreibt der Bruder von Martin Graf ein Gastgewerbe.

Das mag – laut dem nun vorliegenden Gutachten - wirtschaftlich für die alte Dame kein Schaden gewesen sein. Unbeschadet der anhängigen Verfahren beim Handelsgericht bleibt ein übler Beigeschmack. Für höchste Staatsrepräsentanten müssen andere ethische Maßstäbe gelten als für x-beliebige Anwaltsanwärter. Das private wirtschaftliche Handeln von Staatsfunktionären darf nie in eine rechtliche und moralische Grauzone abgleiten. Dass Stiftungsvorsitzende nicht ihre privaten Vermögensangelegenheiten (oder die ihrer Familie) mit denen ihrer geschäftlichen "Schützlinge" vermischen sollten, ist nämlich sonnenklar. Und bei seriösen Anwälten undenkbar.

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