Türkei soll Flüchtlinge nach Syrien abschieben

Täglich sollen Syrer ins Bürgerkriegsland zurückgeschoben werden.
Laut Amnesty werden Männer, Frauen und Kinder ins Bürgerkriegsland zurückgeschickt.

Die Türkei soll in den vergangenen Wochen massenhaft Flüchtlinge aus Syrien in das Bürgerkriegsland abgeschoben haben. Seit Jänner seien fast täglich Männer, Frauen und Kinder in Gruppen von bis zu 100 Menschen gegen ihren Willen zurückgeschickt worden, berichtete die Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Donnerstag. Die genaue Zahl der Abschiebungen sei nicht bekannt.

"In einem Fall hat Ankara drei kleine Kinder ohne ihre Eltern nach Syrien abgeschoben."

Amnesty befürchtet, dass Tausende von Menschen betroffen sein könnten. "In einem Fall hat Ankara drei kleine Kinder ohne ihre Eltern nach Syrien abgeschoben, in einem anderen Fall wurde eine Frau, die im achten Monat schwanger war, zur Rückkehr nach Syrien gezwungen", sagte Marie Lucas, Türkei-Expertin der Organisation in Deutschland.

Türkei soll Flüchtlinge nach Syrien abschieben
Syrian soldiers walk in the residential neighbourhoods in the adjacent modern town to the ancient Syrian city of Palmyra on March 31, 2016. Syrian troops backed by Russian forces recaptured Palmyra on March 27, 2016, after a fierce offensive to rescue the city from jihadists who view the UNESCO-listed site's magnificent ruins as idolatrous. / AFP PHOTO / JOSEPH EID

Amnesty: Türkei kein "sicherer Drittstaat"

Nachforschungen an der türkischen Südgrenze hätten gezeigt, dass die Türkei derzeit kein "sicherer Drittstaat" für Flüchtlinge sei. Die EU-Mitgliedstaaten müssten Ankara deshalb umgehend auffordern, Flüchtlingen Schutz zu gewähren und Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Bis dahin dürfe die EU Schutzbedürftige nicht bedenkenlos von Griechenland in die Türkei abschieben.

Eine zwischen der Europäischen Union und der Türkei getroffene Vereinbarung sieht vor, dass ab dem 4. April in Griechenland mit der Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei begonnen werden soll.

Völkerrechtlich geschützt

Flüchtlinge aus einem Bürgerkriegsland haben einen völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch. Nach dem sogenannten Non-Refoulement-Prinzip in der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33) dürfen Regierungen einen Flüchtling nicht auf "auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht" ist.

Im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsabkommen mit der EU hat sich die Türkei zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonventionen verpflichtet und fungiert als sogenannter sicherer Drittstaat. Das Abkommen sieht vor, dass auf illegalem Wege nach Griechenland eingereiste Flüchtlinge zwar in die Türkei zurückgeschickt werden – die Schutzbedürftigen sollen aber in der Türkei bleiben können.

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