NSU-Pannen: Geheimdienst soll reformiert werden

Der Fall NSU hatte Defizite bei der Arbeit und Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden offenbart.

Reform des Geheimdienstes: Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU will die deutsche Regierung den Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) reformieren.

So soll die Kooperation der Verfassungsschützer in Bund und Ländern verbessert werden. Geplant sind auch strengere Regeln für den umstrittenen Einsatz von V-Leuten (Informanten). Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzesentwurf.

Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sollen per Gesetz zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet werden und dabei auch gemeinsame Dateien führen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll die Zusammenarbeit koordinieren und die Erkenntnisse zu wesentlichen Bereichen zentral auswerten.

Bei den V-Leuten handelt es sich um Mitglieder einer Szene, die dem Verfassungsschutz Informationen liefern. Sie sind zu unterscheiden von verdeckten Ermittlern der Sicherheitsbehörden, die sich getarnt in Gruppen einschleusen.

Für den Einsatz der V-Leute werden Grenzen eingeführt. Wer beispielsweise zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, scheidet demnach als Quelle für das Bundesamt aus. Vorgesehen ist auch eine Regelung, wonach V-Leute bei kleineren "szenetypischen" Delikten von einer Strafverfolgung verschont werden können.

Im Fall NSU hatten sich schwerste Defizite bei der Arbeit und Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden offenbart. Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war viele Jahre unentdeckt geblieben. Der rechten Gruppe werden zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizistin. Das Terrortrio flog erst Ende 2011 auf.

Kommentare