Im März wird über NPD-Verbot verhandelt

Im März wird über NPD-Verbot verhandelt
Für den Antrag des Bundesrats wurden drei Verhandlungstermine anberaumt.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht will im kommenden März über den Antrag des Bundesrats auf ein Verbot der rechtsextremen NPD verhandeln. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte, ließ der Zweite Senat den Verbotsantrag zur Verhandlung zu. Demnach wurden drei Verhandlungstage vom 1. bis zum 3. März 2016 anberaumt.

Geprüft soll werden, ob die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist.

Das NPD-Verbot war im Dezember 2013 vom Bundesrat beantragt worden; der Bundestag hatte den Antrag nicht unterstützt. 2003 war ein erster Vorstoß zum Verbot der NPD gescheitert, weil nach Überzeugung der Karlsruher Richter nicht klar war, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf Äußerungen der Parteispitze hatte.

In der Geschichte Deutschlands gab es bisher zwei Parteiverbote: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, weil sie - ähnlich wie Adolf Hitlers NSDAP - die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebte.

1956 traf das Verbot des Verfassungsgerichts die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), deren Ziel es war, eine Diktatur des Proletariats zu installieren.

Kommentare