AMS-Kritik an Invaliditätspension neu

AMS-Kritik an Invaliditätspension neu
Das AMS übt Kritik an der Invaliditätspensions-Reform – vor allem bei der Umschulung kranker Personen. Der Sozialminister sieht darin kein Problem.

Dem Arbeitsmarktservice ist ein wichtiger Teil der Neuregelung der Invaliditätspension - der Qualifikationsschutz für Menschen, die ihren bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können und umgeschult werden sollen – ein Dorn im Auge. AMS-Chef Herbert Buchinger meint auf Ö1, dies sei zwar bei Lehrberufen sinnvoll, bei Studien müsste der Staat aber eine zweite lange und teure Ausbildung finanzieren.

Beispielhaft dafür stehen etwa der Bäcker mit Mehlallergie oder die Friseurin, die an einer Hauterkrankung leidet: Sie werden derzeit zumeist in die Invaliditätspension geschickt, künftig sollen sie stattdessen umgeschult werden. Mit Unterstützung des AMS soll eine neue gleichwertige Ausbildung gefunden werden. Damit will man die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozess integrieren. Statt des Berufsschutzes gebe es einen sogenannten Qualifikationsschutz, so AMS-Chef Herbert Buchinger: Im Gegensatz zu früher sei es zumutbar, "einen neuen Beruf zu lernen, wenn dadurch ungefähr die gleiche Bildungshierarchiestufe eingehalten wird."

Zweitstudium wird finanziert

Konkret heißt dies, dass es nicht zumutbar ist, jemanden mit Lehre auf eine Anlerntätigkeit umzuschulen  - oder eine Person mit Matura oder Studium auf eine Arbeit, für den diese Abschlüsse keine Voraussetzung sind. „Wenn also jemand zum Beispiel Englisch und Deutsch studiert und in einem Gymnasium als Lehrer gearbeitet hat, wegen psychischer Probleme Jugendliche aber nicht mehr unterrichten kann, dann müsste ihm laut vorliegendem Gesetzestext ein komplettes neues Studium finanziert werden", warnt Buchinger. "Das läuft im Wesentlichen darauf hinaus, wenn einer von der Gesellschaft schon ein Studium finanziert bekommen hat, dass er unter den gegebenen Umständen einen Rechtsanspruch hat, ein zweites Studium finanziert zu bekommen."

Buchinger schlägt deshalb im Ö1-Interview der Politik vor, beim Qualifikationsschutz etwa eine Altersgrenze einzuführen: "Dass es für Unter-50-Jährige, oder auch für Unter-40-Jährige möglich ist, auch eine Stufe unter das erreichte Qualifikationsniveau zu gehen, wenn ansonsten Berufsunfähigkeit droht." Das sollte nicht etwa bei Lehrabschlüssen gelten, sondern nur bei langdauernden höheren Qualifikationen.

Hundstorfer sieht kein Problem

AMS-Kritik an Invaliditätspension neu

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) teilt die Sorgen von AMS-Chef Herbert Buchinger hinsichtlich des Qualifikationsschutzes bei der neuen Invaliditätspension jeodch nicht. Dies sei nur ein "kleines Randproblem", sagte der Ressortchef im Ö1-"Mittagsjournals".

Hundstorfer erklärte, die Annahme Buchingers stimme zwar "theoretisch, aber nicht praktisch". Sein Ressort gehe davon aus, dass es bei den Betroffenen nicht um Studienabsolventen geht. Er verwies darauf, dass man mit einem Studium - etwa der Rechtswissenschaften - auch in anderen Berufen als dem angestammten arbeiten könne. "Wir werden sehr wohl Lösungen finden, und das wird nicht dahin gehen, dass wir denen ein zweites Studium zahlen müssen", so der Ministerin. "Ich werde da zur Stunde nichts ändern."

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) hingegen will einen Rechtsanspruch auf ein zweites bezahltes Studium ausschließen. Er erklärte am Rande einer Pressekonferenz, man müsse prüfen, ob die von Buchinger skizzierte Gefahr wirklich bestehe. Ein solches Szenario sollte auf jeden Fall nicht passieren.

FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer warnte im Zusammenhang mit Invaliditätspension in einer Aussendung vor einem Zunehmen der Armutsproblematik behinderter Menschen. Es dürfe nicht übersehen werden, dass es viele Fälle geben werde, wo eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt nicht möglich sein werde. "Und diese Menschen könnten mehr als bisher von Armut betroffen sein", so seine Befürchtung. Hofer will daher die Frage der Arbeitsunfähigkeit nicht mit einer Altersgrenze von 50 Jahren verknüpft sehen, sondern tritt für strengere Kontrollen ein, "ob tatsächlich Invalidität vorliegt."

Das Gesetz zur Neuregelung der Invaliditätspension ist zur Zeit in Begutachtung und soll im September im Parlament beschlossen werden.

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