Causa Meinl: Acht Jahre sind genug

Wenn die Justiz derart lange nichts Strafrechtliches nachweisen kann, ist das Verfahren einzustellen.
Andrea Hodoschek

Andrea Hodoschek

Wenn die Justiz derart lange nichts Strafrechtliches nachweisen kann, ist das Verfahren einzustellen.

von Andrea Hodoschek

über Causa Meinl

Vorweg zur Klarstellung. Was Julius Meinl V. mit den Anlegern der Meinl European Land (MEL) aufgeführt hat, war eine Schweinerei. Tausende kleine Sparer vertrauten dem Namen Meinl, der in Österreich für Tradition und Anständigkeit stand.

Seit acht Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft nun schon gegen Julius und seine Manager. Begleitet von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit verbissen sich beide Seiten erbittert ineinander. Meinl kann sich im Gegensatz zum Normalbürger eine Kohorte teurer Spitzenanwälte leisten.

Der prominente Name war nicht hilfreich, im Gegenteil. Die Kaution über 100 Millionen Euro, die bis dahin höchste jemals in Österreich gezahlte Summe, sollte ein Exempel statuieren. Obwohl nicht anzunehmen war, dass der Spross der alten Handelsdynastie für den Rest seines Lebens nach Westafrika verschwinden würde.

Nach acht Jahren kann die Justiz Meinl & Co. immer noch keine strafrechtlich relevanten Vergehen nachweisen. Derart lange unter Schuldvermutung zu stehen, ist niemandem zumutbar. Entweder die Staatsanwälte finden demnächst Beweise oder das Verfahren ist einzustellen.

Nun hat die Finanzmarktaufsicht ausgeholt. Die Abberufung von Vorständen gehört zur schweren Munition. Die Meinl Bank matcht sich auch mit der FMA seit Jahren. Nicht ganz unverständlich, dass die Aufsicht jetzt besondere Schärfe demonstriert. Im Gegensatz zu den Versäumnissen bei der Hypo will man sich nachher nichts vorwerfen lassen.

Aber die "Haut-den-Meinl-Mentalität" wird rechtsstaatlich schön langsam bedenklich.

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