Hartmann und die Burg: „Von Intransparenz geprägt“

Der Rohbericht des Rechnungshofs über das Burgtheater - 2. Teil
Thomas Trenkler

Thomas Trenkler

Die Prüfer kamen aus dem Staunen nicht heraus.

von Thomas Trenkler

über den Vertrag von Hartmann.

Wenn man sich die Frage stellt, wer alles Mitschuld hat am Finanzskandal des Burgtheaters, darf man Franz Morak, den ehemaligen Kunststaatssekretär (ÖVP), nicht vergessen. Am 13. Juni 2006 gab der in die Politik quer eingestiegene Burgschauspieler und New-Wave-Schizo-Punker bekannt, dass Matthias Hartmann am 1. September 2009 auf Klaus (heute Nikolaus) Bachler nachfolgen werde.

Auch wenn sich Hartmann gerne auf die Position des Regisseurs und künstlerischen Leiters zurückzieht: Man kam damals vertraglich überein, dass er als Co-Geschäftsführer „die Verpflichtung zur wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Gebarung unter Bedachtnahme auf die verfügbaren, dem Burgtheater zur Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesenen Mittel“ hat.

Für die Vorbereitungszeit von 1. September 2006 bis zum 31. August 2009 wurde ein Pauschalhonorar in der Höhe von 85.000 Euro vereinbart. Zudem zahlte die Burg etwa 52.000 Euro an Reise-, Telefon- und Umzugsspesen – laut Rechnungshof in seinem Rohbericht – ohne die erforderliche Genehmigung von Georg Springer, damals Chef der Bundestheater-Holding, eingeholt zu haben. Auch rechnete Hartmann seine Dienstreisen nicht ab: Für 37.000 Euro konnte der RH keine Originalbelege finden.

Vorgesehen war ein Jahresbezug von 217.000 Euro. Claus Peymann, der Vorvorgänger, hatte pro Saison zwei Stücke gratis zu inszenieren; Hartmann hingegen sollte für jede Regiearbeit eine gesonderte Abgeltung erhalten. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im September 2006 ging man von 40.000 Euro (wertgesichert) aus. Im März 2009 – also ein halbes Jahr vor Hartmanns Start – wurde das Honorar auf 52.500 Euro (wertgesichert) angehoben. Das bedeutet eine Steigerung um 31 Prozent; der Verbraucherpreisindex stieg in diesen zweieinhalb Jahren laut RH aber nur um sechs Prozent.

Hartmann sagt auf Nachfrage, er habe um die Erhöhung nicht gebeten. Sie sei ihm von Silvia Stantejsky, der kaufmännischen Direktorin, angeboten worden, um seine Gagen „im Gagengefüge des Burgtheaters richtig zu positionieren“.

Hartmann führte eifrig Regie, vier Mal pro Jahr etwa. Und er hatte Anspruch auf eine Zusatzzahlung von 33 Prozent des Regiehonorars, wenn eine Produktion auch bei den Salzburger Festspielen gezeigt wurde. Im Fall von „Lumpazivagabundus“ (2013) betrug der Anspruch daher 53.423 plus 17.630, gesamt 71.053 Euro. Die Prüfer kamen aus dem Staunen nicht heraus. Einer der schönsten Sätze lautet: „Der RH ging davon aus, dass das für die künstlerische Leistung vereinbarte Gehalt auf den Einsatz einer Vollarbeitskraft abstellte. Dies stand jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den umfangreichen Regiearbeiten, die mit 737.636 Euro gesondert abgegolten wurden; eine Kürzung des Gehalts entsprechend der angefallenen Regiearbeiten erfolgte nicht.“

Hinzu kam der Pallawatsch mit den Auszahlungen, denen nicht immer ein nachvollziehbarer Leistungsgrund zugeordnet werden konnte. Insgesamt müsste Hartmann Anspruch auf 2,14 Millionen gehabt haben; ausgezahlt wurden aber 2,34 Millionen. Oder umgekehrt? Fazit: Der RH kritisierte, dass die Vertragsbeziehung des Burgtheaters mit Hartmann „von Rechtsunsicherheit und Intransparenz geprägt war“.

Lesen Sie im 3. Teil: Die Bestellung von Silvia Stantejsky.

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