Mietrecht

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Es spießt sich – wie immer – bei der Begrenzung der Miethöhe.

von Mag. Ulla Grünbacher

über die geplante Wohnrechtsreform

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm. Eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekt kann durch das wichtige Interesse eines Eigentümers legitimiert sein. Der Fall: Ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern hat aus Platzgründen die Nachbarwohnung gekauft, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Das Problem: Bei der einzig sinnvollen Raumaufteilung müssten die Eltern in der einen, die Kinder in der anderen Wohnung wohnen. Doch das war aufgrund der elterlichen Aufsichtspflicht nicht möglich. Die Lösung: Eine in den Gang versetzte Eingangstür für beide Wohnungen. Dafür hätte die Familie auf die Dauer von zwei Jahren, etwa bis die Kinder volljährig sind, ein exklusives Nutzungsrecht für den 1,5 großen Gangabschnitt benötigt. Über den Antrags zur Änderung der Benützungsregelung sollte das erreicht werden, die Familie hätte auch ein monatliches Entgelt bezahlt. Voraussetzung war ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft, doch dieser kam nicht zustande. Der OGH gab der Familie recht. Ihr Interesse wiege schwerer als das der anderen Eigentümer. Hinzu kommt, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern und die Regelung befristet ist.

Die Idee, das Mietrechtsgesetz zu reformieren, ist alle Jahre wieder ein Thema. Werden diesmal Nägel mit Köpfen gemacht? Bisher sind die vielen Anläufe, Licht in den Paragrafendschungel zu bringen, im Sand verlaufen. Ende 2013 wurde der Reformplan wieder ins Regierungsprogramm aufgenommen. Nun gibt es Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP, auf einen grünen Zweig ist man aber noch nicht gekommen. Es spießt sich – wie immer – bei der Begrenzung der Miethöhe. Die SPÖ will die Basismiete in Gebäuden, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf 5,50 Euro begrenzen. Denn Einkommen und Wohnkosten driften immer mehr auseinander. Die Grünen schlagen vor, dass Vermieter dann mehr Miete verlangen dürfen, wenn sie die Wohnung energieeffizient sanieren. Die Vermieter halten nichts von neuen Mietzins-Deckelungen. Mit weniger Mieteinnahmen könnten die Häuser nicht mehr saniert werden, die Wohnqualität würde sinken. Der Druck, endlich ein neues, harmonisiertes Mietrecht zu beschließen, ist groß. Schließlich haben praktisch alle Parteien das Ziel, Wohnen leistbarer zu machen, auf ihre Fahnen geheftet. Daher besteht eine reelle Chance, dass es diesmal mit dem harmonisierten Wohnrecht klappen könnte.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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