VfGH: Verbot des kleinen Glücksspiels bestätigt

VfGH: Verbot des kleinen Glücksspiels bestätigt
Beschwerden von Automatenbetreibern abgewiesen. "Große Freude" bei Niki Kowall.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien ab 1. Jänner 2015 bestätigt. Das Ende der Bewilligungen für Glücksspielautomaten in Wien sei nicht verfassungswidrig, die Beschwerden der Automatenbetreiber wurden abgewiesen. Die Erwerbsfreiheit sei nicht verletzt worden, urteilen die Höchstrichter. Auch der Vertrauensschutz sei gewahrt worden, da es eine vierjährige Übergangsfrist gab. Die Vorgangsweise sei im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt.

Der ehemaligen Jungpolitiker Niki Kowall hat das Urteil mit großer Freude gelesen. Kowall, damals Vorsitzender der Sektion Acht, hatte 2011 mit einer Brandrede gegen das kleine Glücksspiel am SPÖ-Parteitag das Thema erst angestoßen. Zur Überraschung der Parteigranden stimmten die Delegierten für die Abschaffung des kleinen Glücksspiels. In einer ersten Reaktion sagte Kowall zum KURIER: "Das ist natürlich eine große Freude." Das Urteil sei eine große Genugtuung, dass sich sein langer Kampf gegen das kleine Glücksspiel gelohnt habe.

Seine Nachfolgerin in der Sektion Acht, Eva Maltschnig, war ebenso federführend an dem damaligen Antrag beteiligt. "Es ist ein Tag zum Feiern", sagt Maltschnig im KURIER-Interviw. "Das Urteil hat aber auch gezeigt, dass es sich auszahlt für etwas zu kämpfen." Sie freue sich jedes Mal, wenn sie an den leeren Automatenlokalen vorbeigehe. Dass das kleine Glücksspiel in den Casinos weitergeht stört sie persönlich nicht. "Das sind 1500 Automaten an drei Standorten, wo man den Jugendschutz viel besser kontrollieren kann." Außerdem könne man sich dort auch sperren lassen.

Mehr als erfreut zeigt sich auch Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) über das heute bekannt gewordene Urteil des Verfassungsgerichtshof zum kleinen Glückspiel: „Die Rechtslage ist eindeutig, sowohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts als auch jener der Stadt Wien haben uns im Vorfeld die Rechtmäßigkeit des Verbots des unheilbringenden kleinen Glückspiels bestätigt und nun gibt es ein klares Urteil vom Höchstgericht dazu“, teilte Sima in einer Aussendung mit.

Es sei beruhigend, in einem Rechtstaat zu leben, in dem Gesetze natürlich auch für Automatenbetreiber gelten. Im Sinne des Spielerschutzes, der das zentrale Anliegen der Stadt in der gesamten Debatte rund um das Glückspiel war, ist das heutige Urteil mehr als erfreulich.

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