Streit um Welpenhandel im Internet

Süße Hundewelpen sind begehrte Handelsware.
Auf Willhaben.at dürfen Privatpersonen Tiere anbieten. Dem Gesetzgeber ist das gar nicht recht.

Die Gesetzeslage ist klar: Für Private ist es verboten, Tiere im Netz anzubieten. Erlaubt ist dies nur eingetragenen Tierschutzvereinen, gemeldeten Züchtern und Zoofachhändlern“, sagt Wiens Tierschutz-Stadträtin Ulli Sima. Im Kampf gegen illegalen Welpenhandel versucht die Stadt daher, Internet-Tauschplattformen mit ins Boot zu holen. Mit unterschiedlichem Erfolg: Während etwa die Betreiber von bazar.at oder tieranzeigen.at kooperieren und bei Tier-Inseraten auf die Rubrik „Privat“ verzichten, beißt Wien bei einem der Big Player auf Granit: Willhaben.at hält an der umstrittenen Praxis weiter fest. Und begründet dies mit dem „Wohlergehen der Tiere“.

Verhärtete Fronten

Statt keine privaten Tier-Inserate mehr zuzulassen, setzt Willhaben auf Aufklärung der Kunden. Illegalem Welpenhandel gebe man aber ohnehin keine Plattform, beteuert Geschäftsführerin Sylvia Dellantonio. „Wir überprüfen bei Welpen-Anzeigen rigoros, ob es sich um eingetragene Tierschutzvereine, behördlich gemeldete Züchter oder Gewerbetreibende handelt. Bei Privatanbietern stellen wir mittels Impfpass von Muttertier und Welpen die Herkunft des Tieres sicher.“ Die Anbieter müssten sich ausweisen.

Aufgrund dieser Kontrollen wäre illegaler Welpenhandel „hochgradig auszuschließen“, meint Sicherheitsbeauftragter Michael Gawanda. Privaten wolle man jedoch „die Möglichkeit bieten, für ihre Tiere einen guten Platz zu finden“.

Bei 90 Prozent der Inserate handle es sich nämlich um ältere Hunde und fast drei Viertel aller privaten Inserate entstünden „aus der Not von Personen, die aufgrund von einschneidenden Veränderungen schweren Herzens ein neues Zuhause für ihr lieb gewonnenes Tier suchen“, argumentiert Dellantonio. Dank seiner Breitenwirkung stelle Willhaben da eine Alternative zum Tierheim dar. Sicherheitshinweise zum Thema Welpenkauf sollen zudem die Kunden sensibilisieren.

Die Rechtslage ist für Willhaben „nicht so eindeutig“, bei deren Auslegung geht es um juristische Spitzfindigkeiten. Paragraf 8a des Bundestierschutzgesetzes verbiete nämlich bloß das Feilbieten von Tieren auf öffentlichen Plätzen, etwa um Welpenverkäufe aus dem Kofferraum zu verhindern, meint Gawanda. Wobei der Terminus technicus impliziere, dass das Tier vom Kunden auch gleich mitgenommen werden könne. Bei Internet-Inseraten sei dies jedoch nicht der Fall.

Dem widerspricht Niklas Hintermayr, Jurist der Wiener Tierschutzombudsstelle: „In den amtlichen Erläuterungen zu §8a ist das Internet ganz klar mit umfasst.“

Klicks

Nicolas Entrup, der im Auftrag der Tierschutzombudsstelle den Online-Tierhandel untersuchte, vermutet hinter der Haltung von Willhaben eher kommerzielle Motive: „Da geht es nicht um die Tiere, sondern um Klick-Zahlen und somit um die Werbewirksamkeit.“

Ein Vorwurf, den Gawanda entschieden zurückweist. „Bei drei Millionen Anzeigen und rund 30.000 Klicks pro Tag spielen Hunde-Inserate eine äußerst untergeordnete Rolle. Wir sprechen hier von einem Drittel Promille des Gesamttraffics.“ „Leider nimmt man uns nicht ab, dass wir das alles tun, ohne daran zu verdienen“, sagt dazu Dellantonio.

Seitens der Stadt zeigt man jedenfalls kein Verständnis. Zwar mache es das eCommerce-Gesetz auf EU-Ebene schwierig, gegen privaten Tierhandel im Internet vorzugehen. Gemeinsam mit dem Ministerium und den andren Bundesländern werden zurzeit jedoch alle Möglichkeiten geprüft, sagt Sima.

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