Stiefbruder mit Kopfschuss getötet: U-Haft verlängert

Der Schauplatz des Geschehens
Der Wiener Banker kommt vorerst nicht frei, die Ermittlungen wurden nach Korneuburg delegiert.

Ein Wiener Banker, der in der Nacht auf den 18. September seinen Stiefbruder in Wien-Währing mit einem Kopfschuss zu Tode gebracht hat, bleibt vorerst weiter in U-Haft. Für die Justiz steht nach wie vor Mordverdacht im Raum, beim ersten gesetzlich vorgesehenen Haftprüfungstermin wurde am Donnerstag die in diesem Fall bedingt obligatorische U-Haft um weitere vier Wochen verlängert.

Ermittlungen delegiert

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden allerdings nach Korneuburg delegiert. Grund: Die Ex-Frau des 44-jährigen Bankers arbeitet bei der Staatsanwaltschaft Wien. Die Strafverfolgungsbehörden wollen jeglichen Anschein einer möglichen Befangenheit vermeiden, weshalb sich nun die Korneuburger Anklagebehörde um den Fall kümmern wird.

Wie Verteidiger Philipp Winkler, der Rechtsvertreter des Bankers, auf APA-Anfrage berichtete, soll in der Wohnung des Verdächtigen ein Lokalaugenschein durchgeführt werden. Die Justiz erhofft sich mit einer Tatrekonstruktion Aufschlüsse über das Geschehen, bei dem es sich nach Ansicht von Winkler um ein tragisches Unglück und keinesfalls ein vorsätzliches Tötungsdelikt handelt. Sowohl das Nachtatverhalten seines Mandanten als der Schusskanal würden für die Unfall-Version sprechen, meinte Winkler.

Über zwei Promille im Blut

Der 44-Jährige hatte nach seiner Festnahme erklärt, er habe seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt, als sich unabsichtlich ein Schuss löste. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Das Gutachten eines Gerichtsmediziners zur Frage, ob und inwieweit die Zurechnungsfähigkeit des Mannes dadurch beeinträchtigt war, ist eben so noch ausständig wie die Expertise eines Schießsachverständigen.

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