Staatsanwaltschaft löst "politische Abteilung" auf

Staatsanwaltschaft löst "politische Abteilung" auf
Ankläger Kronawetter wechselte in Korruptionsstaatsanwaltschaft. Agenden werden neu verteilt.

Die größte Anklagebehörde des Landes, die Staatsanwaltschaft Wien, hat sich mit Jahresbeginn intern neu strukturiert. Von der Reform ist ein besonders heikler Bereich der staatsanwaltschaftlichen Arbeit betroffen – die Abteilung für „Staatsschutz und Terorrismus-Strafsachen“, die mit 1. Jänner aufgelöst worden ist.

Die Einheit war mit zwei Planstellen zwar überschaubar, ihre Arbeit aber besonders öffentlichkeitswirksam: Ihr oblagen Fälle wie etwa nationalsozialistische Wiederbetätigung, Verhetzung oder Terrorismusverdacht. Die Prozesse sorgten für Schlagzeilen: So wurde etwa der Rechtsextremist Gottfried Küssel angeklagt; oder ein umstrittenes Verfahren gegen den deutschen Demonstranten Josef S. geführt.

Kein Nachfolger

Die Agenden teilen sich nun mehrere Staatsanwälte, die sich aber auf Teilbereiche spezialisieren werden. Die Reform war nach dem Abgang des Abteilungsleiters Hans-Peter Kronawetter nötig geworden. Der Jurist wechselte mit Jahresbeginn in die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie deren Sprecher, Thomas Haslwanter, auf KURIER-Anfrage bestätigt. Ein Nachfolger war weit und breit nicht in Sicht.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich die Behörde abgemüht, Personal für den ungeliebten Job in der so genannten „politischen Abteilung“ zu finden. Ein Mitarbeiter war sogar zwangsverpflichtet worden, erzählte der erste Staatsanwalt Gerhard Jarosch im Vorjahr dem Falter. Ein Staatsanwalt, der anonym bleiben will, sagt, dass „90 Prozent der Causen kaum juristische Substrat“ hätten, wie etwa Schmierereien auf Wänden. Zudem käme die häufige Berichtspflicht an die Oberstaatsanwaltschaft und ein Faktor, der bei Kronawetter besonders schlagend war: „Keiner will sich so in die Auslage stellen.“ Kronawetter wurde im Rahmen des Prozesses gegen den Akademikerball-Demonstranten Josef S. sehr offen als Person kritisiert. Weit abseits der sachlichen Ebene, die sich auf die inflationäre Verwendung des Landfriedensbruch-Paragrafen bezogen hatte.

Ein weiterer Grund für die Reform ist eine Novelle im Strafgesetzbuch, die eine kleine Lawine an aufwendigen Verfahren auslösen könnte: Mit Jahresbeginn trat die novellierte Fassung des Völkermord-Paragrafen (§ 321a StGB, etc.) in Kraft. Laienhaft formuliert besagt er, dass sich die Zuständigkeit für derartige Strafverfahren nicht auf österreichisches Staatsgebiet beschränken. Heimische Anklagebehörden müssen österreichische Kämpfer im Ausland (etwa in Syrien) verfolgen. Wie sich die Praxis gestalten wird, „wissen wir nicht“, erklärt ein Ankläger. Durch die Reform sei man aber flexibler, falls der Arbeitsaufwand ausufert.

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