Sex im Gebüsch: Vergnügen oder Vergewaltigung?

(Symbolbild)
Anwalt des Opfers vermutet, dass bei Schäferstündchen nach Club-Besuch K.-o.-Tropfen im Spiel waren.

Peter K.* sagt, es war einvernehmlicher Sex. Klaus W.* (*Namen geändert) spricht von einer Vergewaltigung.

Vieles spricht dafür, dass Klaus W. die Wahrheit sagt. Das glaubt auch die Staatsanwaltschaft Wien, die K. angeklagt hat. Am Mittwoch begann vor einem Schöffengericht in Wien der Prozess gegen den heute 22-Jährigen.

Die Anklage schildert den Vorfall nüchtern – und lässt Lücken offen. Vor allem jene, warum Klaus W. einen Filmriss, eine Erinnerungslücke, hat. "Auf bisher ungeklärte Weise veranlasste" der Beschuldigte den um drei Jahre jüngeren Burschen, mit ihm "ein Gebüsch" aufzusuchen. Von K.-o.-Tropfen, wie es W.s Rechtsbeistand vermutet, ist darin nichts zu lesen.

Dem Vorfall im Dezember 2013 ging ein Besuch eines Clubs in Wien voraus. Freunde von Klaus W. waren verblüfft: Er hatte zwar nur "moderat" Alkohol getrunken, benahm sich aber wie völlig berauscht. Sein Kopf lehnte an der Bar, er konnte kaum sprechen. Seine Freunde brachten W. ins Freie. Als sie ein Taxi rufen wollten, torkelte er davon – und traf auf Peter K.

Filmriss

K. erzählt die Geschichte von da an so weiter: Er sah den Schüler zum ersten Mal und verschwand mit ihm im Gebüsch. W. kann die Geschichte nicht im Detail weitererzählen, weil er nichts mehr davon weiß. Anwalt Marcus Januschke, der das Opfer vor Gericht vertritt: "Wer eins und eins zusammenzählt, der denkt natürlich an K.-o.-Tropfen." Nachträglich konnten Chemiker keine Substanz nachweisen. Sie hätte sich ohnedies längst verflüchtigt.

Das achtzehnjährige Opfer hat kaum Erinnerungen. Bei einem Vier-Augen-Delikt ist das oft fatal. Doch K. verhielt sich auffällig. Er flüchtete vor einem Bauarbeiter, den der 18-jährige Schüler danach alarmiert hatte. Und es brauchte sechs Polizisten, um den Flüchtenden zu fassen. Peter K. war laut einer Gutachterin stark alkoholisiert.

Klaus W. hatte bei dem Vorfall Kopfverletzungen erlitten. Laut Anklage habe der 22-Jährige auf ihn eingeschlagen. Eine Rissquetschwunde und Prellungen an den Händen sind dokumentiert.

Der Prozess wurde vertagt, um die Polizisten und den Bauarbeiter zu befragen. Peter K. wird zudem psychiatrisch untersucht.

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