Nach Terrorprozess in Wien: 17-jährige Schwedin kommt in Behandlung

Die 17-jährige Schwedin
Die junge Frau kehrt vorerst nicht zu ihrer Familie zurück. Sozialbehörden in Linköping prüfen längerfristige Unterstützung.

Jene 17-jährige Schwedin, die am Donnerstag in Wien zu einer teilbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden ist, kehrt vorerst nicht zu ihrer Familie zurück. Laut dem Vater der jungen Frau wird sie einige Zeit in einem schwedischen Behandlungsheim zubringen. Das Mädchen sei von der Propaganda des Islamischen Staates (IS) auf eine Art beeinflusst worden, die einer Gehirnwäsche gleiche.

Der Vater, der zu dem Prozess im Wiener Straflandesgericht extra angereist war, zeigte sich nach dem Urteil gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT erleichtert, dass seine Tochter nach Ende der Verhandlung nach Schweden ausreisen konnte. Die 17-Jährige war vom Schöffensenat für Jugendliche der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden und am Donnerstag zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Nach Terrorprozess in Wien: 17-jährige Schwedin kommt in Behandlung
ABD0017_20160218 - WIEN - ÖSTERREICH: Sicherheitskräfte am Donnerstag, 18. Februar 2016, anl. des Prozesses gegen eine 17-jährige Schwedin wegen IS-Terrorverdachts im Straflandesgericht in Wien. Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Weil sie seit Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft saß, ist der unbedingte Teil der Strafe bereits abgebüßt. Die Sozialbehörden in ihrer Heimatstadt Linköping haben angekündigt, längerfristige Unterstützungsmaßnahmen für die junge Frau und ihre Familie zu prüfen.
Nach Terrorprozess in Wien: 17-jährige Schwedin kommt in Behandlung
ABD0015_20160218 - WIEN - ÖSTERREICH: Die 17-jährige Schwedin am Donnerstag, 18. Februar 2016, anl. des Prozesses wegen IS-Terrorverdachts im Straflandesgericht in Wien. Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Derzeit ist die bloße Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation in Schweden nicht strafbar. Die neue, strengere Anti-Terrorgesetzgebung tritt erst am 1. April in Kraft. Darin ist ein ähnlicher Tatbestand vorgesehen wie jener, nach dem die Schwedin in Österreich verurteilt wurde.
Nach Terrorprozess in Wien: 17-jährige Schwedin kommt in Behandlung
ABD0016_20160218 - WIEN - ÖSTERREICH: Sicherheitskräfte am Donnerstag, 18. Februar 2016, anl. des Prozesses gegen eine 17-jährige Schwedin wegen IS-Terrorverdachts im Straflandesgericht in Wien. Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

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