Kettenraucher machten Mieter krank: Prozess

Valentin Walgram vor dem Bezirksgericht zum KURIER: „Die Hausverwaltung reagierte nur zynisch“.
47-jähriger Wiener zog entnervt aus. Der Vermieter schuf keine Abhilfe und klagte ausständige Miete ein.

Kettenraucher erkennt man schon beim Vorbeigehen", sagt der Nachbar aus dem 4. Stock: "Sie sind weiß im Gesicht und riechen nach kaltem Rauch."

Das trifft auf das Pärchen aus dem 2. Stock in der Vally-Weigl-Gasse im Sonnwendviertel (Wien-Favoriten) zu. Sie tschicken, vor allem nachts, auf dem Balkon. Der Qualm zog sich in die Wohnung von Valentin Walgram im 3. Stock und machte ihn krank: Gerötete Augen, angeschlagene Lunge. Der Nachbar aus dem 4. Stock hörte den 47-Jährigen unter ihm in den Nächten immer husten.

Walgram beschwerte sich über den exzessiven Zigarettenrauch bei der Hausverwaltung. Erfolglos. Also zahlte er keine Miete mehr – und wurde vom Vermieter geklagt. Im Oktober 2014 zog Walgram aus, am Freitag traf man einander wegen der ausständigen Miete vor dem Bezirksgericht Favoriten wieder. Dort sagt das Raucheropfer zum Anwalt des Klägers: "Ihr wollt’s einen, der krepiert, fertigmachen."

"Fake-Studie"

Als Walgram noch dort wohnte, schickte die Hausverwaltung einen Messtechniker zur "Innenraum-Analyse". Der überprüfte die Schadstoffkonzentration. Allerdings tagsüber. Da schlafen die Kettenraucher angeblich.

Außerdem erklärte der Fachmann vor Gericht, dass er auf Schimmelpilze und alles mögliche untersucht habe, Zigarettenrauch aber müsse man anders überprüfen. "Eine Fake-Studie", sagt Walgram: "Das ist, wie wenn ich mit einem gebrochenen Arm zum Röntgen gehe; der Arzt untersucht mein Bein und sagt: ‚Alles in Ordnung.‘"

Also wird die Richterin – die klären muss, ob Walgram die Miete zu Recht zurückbehalten hat – im Juli einen Lokalaugenschein machen. Freilich auch wieder tagsüber. Und wer weiß, ob die Kettenraucher noch dort wohnen und rauchen (oder sich vielleicht an diesem Tag zurückhalten)?

Immerhin erfuhr man bei der Verhandlung, dass das Wohn-Schlaf-Zimmer nur durch die Balkontür gelüftet werden kann. Und dass sich direkt darüber ein Schlitz befindet, durch den Außenluft in die Wohnung strömt. Die Balkontür zu schließen hält den Zigarettenrauch also nicht draußen.

"Man kann Mietern nicht verbieten, zu rauchen", sagt der Anwalt des Vermieters. Da irrt er. Das Bezirksgericht Innere Stadt hat im Jänner einem Mieter recht gegeben, der dem unter ihm wohnenden Nachbarn das Zigarrenrauchen am Fenster untersagen lassen wollte.

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