Kind auf Boden geschleudert: Zwei Jahre Haft für Vater

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Ein 28-jähriger Mann soll in einem Flüchtlingsheim seinen Sohn zu Boden geschleudert haben. Er wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Ein 28-jähriger Mann ist am Montag im Wiener Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in einem Flüchtlingsheim in Liesing seinen sechsjährigen Sohn zu Boden geschleudert haben soll. Der Bub erlitt u.a. einen Schädelbasisbruch. Erst als eine Betreuerin dazwischen ging, dürfte der Mann von ihm abgelassen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Afghane lebte mit seiner Frau und vier Kindern in dem Heim, ein fünftes Kind befindet sich in Obhut des Bruders des Angeklagten. Demnächst erwartet seine 29-jährige Frau das sechste Kind. Am 28. März kam es zu dem Vorfall bei der Essensausgabe. An die Kinder des Heims wurde Schokolade ausgeteilt. Als der Sechsjährige an die Reihe kam, war die Süßigkeit ausgegangen, worauf der Bub bitterlich zu weinen begann.

Der 28-Jährige erzählte dem Schöffensenatsvorsitzenden Philipp Schnabel, dass er seinen Sohn beruhigen wollte und er ihn dazu hochhob. Dabei sei ihm der Bub entglitten, das Kind sei auf den Steinboden gefallen. „Er hat so herumgestrampelt, dass er mir runtergefallen ist“, sagte der Beschuldigte. Dass er ihn auch, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit Füßen getreten haben soll, stellte er in Abrede. „Es war ein sehr belastender Tag mit den Kindern. Wir hatten eine sehr schwere Zeit in diesem Flüchtlingsheim“, erklärte der 28-Jährige. „Ich bin seit zehn Jahren mit diesem Mann verheiratet, er hat noch nie die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagte seine Frau.

„Er ist ausgeflippt“

Eine Betreuerin schilderte den Vorfall ganz anders. Sie habe die Situation nicht als Trösten, sondern als Angriff gedeutet. „Er ist komplett ausgeflippt“, sagte die 25-Jährige. Er habe den Sechsjährigen weit über seinen Kopf hochgehoben und dann fallen gelassen und mit den Füßen in Richtung Kind getreten. Ob er den Buben getroffen hat, konnte die Betreuerin bei der Verhandlung nicht mehr mit Sicherheit sagen. Als sie gemeinsam mit der Mutter das bewusstlose Kind mit kaltem Wasser beträufelte, habe sie allerdings beobachtet wie der Mann mit erhobenen Zeigefinger Drohgesten in Richtung des wieder zu Bewusstsein gelangten Sechsjährigen gemacht haben soll. Das Kind, das aus dem Ohr blutete, flüsterte zwei Mal „Papa, gut“, erzählte die 25-Jährige.

Der 28-Jährige erhielt zwei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung. Seine Frau brach nach Urteilsverkündung unter lautem Weinen zusammen. Die angeklagte absichtliche schwere Körperverletzung konnte ihm „im Zweifel“ nicht nachgewiesen werden, sagte Richter Schnabel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte gab keine Erklärung ab, die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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