Gefahrenzulage für Bürohengste
Mehr als 180.000 Wiener bekommen Stand Ende 2015 bereits die Mindestsicherung, um 20.000 Menschen mehr als noch im Jahr zuvor.
Betreut werden diese Menschen von den Mitarbeitern der MA40. Die Beamten überprüfen in direkten Gesprächen, ob man einen Anspruch auf die Mindestsicherung hat und kontrollieren diesen auch laufend. Für die Arbeit bekommen sie monatlich einen schönen Bonus.
"Die Bediensteten des Fachbereiches Mindestsicherung bekommen zur Abgeltung der mit der Dienstleistung verbundenen besonderen Erschwernis und gesundheitlichen Gefährdung eine Gefahrenzulage von exakt 72,32 Euro monatlich." So steht es im aktuellen Nebengebührenkatalog der Stadt Wien. Ist man Teamleiter, erhält man 75,99 Euro. Die Zulage betrifft zwei Drittel der rund 640 Mitarbeiter der MA40.
Doch was ist so gefährlich an der Arbeit mit Mindestsicherungsbeziehern? "Grund für den Bezug der Gefahrenzulage ist, dass die dort tätigen Mitarbeiter einer Gefährdung in gesundheitlicher Hinsicht ausgesetzt sind. Diese Art der Zulage gibt es aber auch beispielsweise für Mitarbeiter der MA15, hier geht es ebenso um die Gefahr des Ansteckungsrisikos", heißt es dazu von Seiten der MA40.
Sonstige besondere Gefahren gebe es aber nicht. So gibt es auch keine Statistik, ob es zuletzt vermehrt zu Übergriffen auf Betreuer kam.
Kurioser Katalog
Doch die Mitarbeiter der MA40 sind nicht die einzigen, die eine Zulage erhalten. Mehr als 350 Seiten ist der Nebengebührenkatalog dick, praktisch jede Magistratsabteilung vergibt eigene Zulagen an ihre Mitarbeiter.
"Das Besoldungssystem ist historisch gewachsen", sagt eine Sprecherin der zuständigen Personal-Stadträtin Sandra Frauenberger dazu. "Für 250 Berufsgruppen haben wir aber nur sieben Besoldungsschemata."
So seien etwa Köche, Gärtner und Zahnarztassistenten in der gleichen Verwendungsgruppe. Dass der aktuelle Zulagenkatalog aber nicht mehr zeitgemäß ist, sieht man auch bei der Stadt ein. "Wir arbeiten bereits an einer Besoldungsreform, die ab 2017 zumindest für neue Mitarbeiter gelten soll. Außerdem werden auch Zulagen zusammengefasst."
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