Frage des Tages: Mieten

Unsere Vermieterin hat uns die Mietzinsvorschreibung für sechs Monate geschickt und will, dass wir alles auf einmal zahlen. Das war bisher nie so, müssen wir das machen? Wenn im Mietvertrag die monatliche Zahlung der Miete vereinbart ist, hat der Vermieter nicht das Recht eine Mietzinsvorauszahlung für 6 Monate zu verlangen. Wenn Ihnen die Zahlscheine für 6 Monate im Voraus zugeschickt werden, können sie trotzdem die Miete Monat für Monat zur Einzahlung bringen. Wichtig ist, dass die Zahlung der Mieten bei Fälligkeit erfolgt.
Das Ergebnis der Umfrage lesen Sie morgen auf Seite 2.

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