Vater bleibt auf freiem Fuß und darf Sohn sehen

Im SMZ Ost kämpften die Ärzte vergeblich um Leonies Leben.
Der 26-Jährige soll seine zweijährige Tochter mittels heißer "Straf-Dusche" tödlich verletzt haben.

Der 26-jährige Vater, der seine Tochter Leonie (2) mittels brühend heißer "Straf-Dusche" tödlich verletzt haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Das bestätigte Donnerstag die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek.

Allerdings verhängte das Bezirksgericht Floridsdorf auf Ansuchen der Mutter eine sechs Monate geltende einstweilige Verfügung. Sie folgte dem durch die Polizei ausgesprochenen zweiwöchigen Betretungsverbot der Wohnung. In dem gemeinsamen Haushalt leben noch zwei weitere Kinder. Die Buben sind sieben Monate und sieben Jahre alt; der mutmaßliche Täter ist der leibliche Vater des Kleinkindes.

Da das polizeiliche Betretungsverbot bereits abgelaufen ist, tritt die einstweilige Verfügung umgehend in Kraft. "Die Einhaltung der sechsmonatigen Verfügung wird von der Exekutive überwacht", bestätigte Polizeijurist Peter Jedelsky am Donnerstag.

Auch das Jugendamt ist intensiv mit dem Fall beschäftigt. Der Vater hat, weil er nicht in U-Haft sitzt, das Recht, seinen sieben Monate alten Sohn zu sehen. Bis dato gab es aber noch kein diesbezügliches Ansuchen am Jugendamt. Sprecherin Herta Staffa erklärt: "Zeigt der Vater Interesse, muss das mit der Mutter abgeklärt werden. Ein Treffen mit dem Kind wäre nur in Begleitung unserer Spezialisten möglich."

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