Exekutor delogierte die Falschen

Exekutor delogierte die Falschen
Wegen eines falschen Plans wurde irrtümlich die Wohnung einer urlaubenden Familie aus Wien geräumt. Sie bleibt auf den Kosten sitzen.

Man kommt vom Urlaub nach Hause, spätabends an einem Sonntag. Gut erholt will man die Wohnungstür aufsperren. Aber die Tür ist nur angelehnt, in der Wohnung herrscht gähnende Leere. Komplett ausgeräumt.

Dieser Albtraum wurde für eine Familie aus Wien wahr. Während die gebürtigen Polen auf Urlaub in der Heimat waren, wurde ihre Wohnung in Ottakring vom Gerichtsvollzieher aufgebrochen und ausgeräumt. Ohne Vorwarnung, ohne Information. Ein Irrtum, wie sich herausstellte.

Immobilienhai

Exekutor delogierte die Falschen

Michael Grabski lebt seit Jahren mit seiner Frau und der kleinen Tochter in Wien. Mit dem Vater betreibt er eine kleine Baufirma. Die Familie wohnte seit 2006 in einem Mietshaus in der Habichergasse. Dass es stets nur auf ein Jahr befristete Mietverträge gab, störte sie nicht. 2008 aber kaufte ein Immobilienhai das Haus und es wechselte auch die Verwaltung, deren Untermieter Grabski war. Danach gab es keinen Mietvertrag mehr.

Grabski: "Ich wurde nur hingehalten. Die hatten immer Ausreden." Ohne Erklärung kamen höhere Mietvorschreibungen für die Wohnung mit der Nummer 31. "Wir haben trotzdem weiterhin immer pünktlich gezahlt." 2010 übernahm wieder ein anderer Verwalter das Haus. Grabski: "Die Firmen haben gewechselt, aber die Kontonummern sind immer gleich geblieben."

Im Frühjahr 2011 war der Familienvater mit Telefon-Terror in der Nacht konfrontiert. "Ausziehen. Sonst gibt es eine Delogierung." Grabski zeigte die anonymen Drohanrufe bei der Polizei an.

Albtraum

Wochenende in Polen zurück und stand vor der offenen Wohnungstür. Drinnen war alles verwüstet. Der erste Gedanke: "Da hat jemand eingebrochen." Alles war weg: Fernseher, Computer, Kleidung, Geschäftsunterlagen und der Wohnzimmerverbau- sogar die Fische aus dem Aquarium. Grabski rief abermals die Polizei. Ein Beamter untersuchte den Tatort und zeigte auf ein neues Schloss, das eingebaut worden war: "Das war eine Delogierung."

Tags darauf erfuhr der Pole bei Gericht, dass tatsächlich der "Kuckuck" zu Gast gewesen war. Allerdings hätte die Wohnung mit der Nummer 29 zwangsgeräumt werden sollen - nicht die Nummer 31, die am anderen Ende des Ganges liegt.

Wie sich die falsche Wohnungsbezeichnung nach dem Gerichtsverfahren in den Plan und den Urteilsspruch eingeschlichen hat, ist ein Rätsel. "Auf dem handschriftlichen Plan war unsere Wohnung markiert und ganz groß mit der Nummer 29 beschriftet", sagt Grabski. "Auf unserer Tür steht aber immer noch 31."
"Wir können nur das exekutieren, was im Urteil steht", sagt Monika Jahn, Leiterin der Exekutionsabteilung beim Oberlandesgericht.

Dem Anwalt des Immobilienhais, der namentlich nicht genannt werden will, ist die ganze Sache "peinlich". Sein Mandant sitze auf 40.000 Euro Schulden, weil die Hausverwaltung nichts gezahlt habe. Und "irgendwie muss man zu Geld kommen", sagt der Jurist. Die Fische habe er aber ins Tierschutzhaus bringen lassen.

Rückgabe

Exekutor delogierte die Falschen

Das Bezirksgericht gab Grabski schließlich die gepfändeten Güter zurück. Denn es hätte ja der Erstmieter, also die Verwaltung, delogiert werden sollen - nicht die Untermieter auf Nummer 29, und schon gar nicht die auf Nummer 31. Bei der Spedition musste Grabski dann 180 Euro Depotgebühr zahlen, um sein Hab und Gut in Form von zerlegten Kästen und 75 Kartons wieder zu bekommen. Die Fische und Geschäftsunterlagen hat er bis heute nicht.
Und das dicke Ende: Weil bei Grabskis Rückkehr die Tür trotz des neues Schlosses offen war, hat ihn der Rechtsanwalt nun wegen Einbruchs angezeigt.
Bei seinen Nachbarn geht unterdessen die Angst um. Grabski: "Sie fürchten, dass sie die Nächsten sind."
Er selbst hat sich mittlerweile eine Wohnung gekauft.

Exekution: Langer Weg zum Geld
Exekutionsverfahren
Werden Forderungen nicht gezahlt, kann der Gläubiger auf dem Zivilrechtsweg bei Gericht seine Geldforderungen geltend machen. Nach der Prüfung der Umstände gibt es ein Urteil, das Rechtsgrundlage für die Zwangsvollstreckung ist.

Delogierung
Die Zwangsräumung eines Hauses oder einer Wohnung ist eine Maßnahme der Vollstreckung. Gibt der Schuldner Wohnung oder Haus nicht freiwillig her, kann der Gerichtsvollzieher auch Zwang anwenden und einen Schlosser die Tür öffnen lassen.

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