Ehemaliges Folteropfer klagt Republik auf 384.540 Euro

Bakary J. mit Susanne Kurtev.
Sachverständiger soll den einst gefolterten Schubhäftling auf mögliche Dauerfolgen untersuchen.

J. ist ein Opfer von Polizeiwillkür. Vor acht Jahren quälten ihn WEGA-Beamte in einer Lagerhalle in Wien, zertrümmert sein Gesicht und stellten eine Hinrichtung nach. Der Strafakt ist erledigt. Die Urteile gegen die Beamten fielen bemerkenswert mild aus.

Jetzt sitzt J. erneut vor Gericht. Das einstige Folteropfer klagt die Republik auf Schadenersatz. „384.540 Euro“, diktiert die Richterin. Im Verfahren geht es um mehr als um Geld. Nämlich auch um die Frage, wie die Republik jemanden entschädigt, dessen Leben von kriminellen Staatsdienern „verpfuscht“ wurde. J. ist arbeitsunfähig und schwer traumatisiert. Leidensdruck lastete auch auf seiner Familie, die sich der Klage anschloss.

Ein außergerichtlicher Vergleich war gescheitert. J.s Rechtsbeistände Nikolaus Rast und Susanne Kurtev hatten die Latte dafür hoch gelegt: 750.000 Euro forderten sie, gestützt auf zwei Gutachten. Die Finanzprokuratur, der Anwalt der Republik, zahlte 110.000 Euro. Danach verstrich viel Zeit, bis J. schließlich die Amtshaftungsklage einbrachte.

Nun ist ein neuer, vom Gericht beauftragter Gutachter am Zug. Er liefert die Basis für die Berechnung des Schmerzengeldes, das in Österreich beschämend niedrig ist. Der Höchstbetrag liegt bei 278.000 Euro. „Darüber werden wir nicht hinauskommen“, erklärte die Richterin.

J.s Rechtsbeistand Kurtev hält das Berechnungssystem für „nicht nachvollziehbar und zeitgemäß“. J. war nicht am Wort. „Es kamen trotzdem die Bilder wieder.“

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