Der "Oben-ohne-Putzhase" mit dem Staplerschein

Die junge Frau wollte den Staplerschein, um bessere Jobchancen zu haben, bekommen hat sie das unmoralische Angebot, oben ohne zu putzen (Symbolbild)
18-Jährige wurde im AMS-Kurs vom Trainer bedrängt und gefragt, ob sie oben ohne bei ihm putzen wolle.

Wer einen AMS-Kurs macht, tut das im Normalfall mit dem Ziel, so schnell wie möglich (wieder) Arbeit zu finden. "Oben-ohne-Putzhase" zu werden, hat dabei wohl niemand im Sinn. Genau dieses unmoralische Angebot soll aber Susanne S. (Name von der Redaktion geändert) gemacht worden sein. Und zwar vom Leiter ihres Ausbildungskurses. Ein klarer Fall von sexueller Belästigung, entschied jetzt die Gleichbehandlungskommission. Aber der Reihe nach.

Frau S. war 18 und trotz ihres jugendlichen Alters bereits seit Langem arbeitslos. Im Sommer 2011 machte sie im Rahmen eines AMS-Bildungsprogrammes speziell für Jugendliche einen Kurs für den Staplerschein. Mit dem in der Tasche, so hoffte die junge Frau, sollte es dann doch auch möglich sein, endlich einen Job zu finden.

Sehr viele, sehr junge Freundinnen

Gleich zu Beginn des Kurses, der über eine externe Bildungseinrichtung angeboten wurde, fiel Frau S. auf, dass der Kursleiter Herr K. sehr gern sein Privatleben vor den jungen Kursteilnehmern ausbreitete – und dabei zunehmend intimer wurde. Stolz verkündete er etwa, er sei ein sehr vermögender Unternehmer und habe schon "sehr viele, sehr junge Freundinnen" gehabt. Und einen "Putzhasen" könne er sich dank seines vielen Geldes jederzeit leisten. Bei diesen Prahlereien habe sich Herr K. nicht an die drei jungen Männer gewandt, die mit ihr im Kurs saßen, sagt Frau S., nein, ausschließlich sie habe er dabei intensiv angestarrt, quasi mit den Augen ausgezogen. Kurz darauf fragte K. die 18-Jährige, ob sie bereit sei, "oben ohne" zu putzen, denn dann würde er sie, "um etwas Schönes für die Augen zu haben", gleich mit zu sich nach Hause nehmen...

Dazu habe K. immer wieder sein Handy länger läuten lassen, damit nur ja alle Kursteilnehmer den Text des Klingeltons hören konnten, der laut S. lautete: Was hältst Du davon, wenn ich Dich frage, ob Du gerne mit mir schlafen möchtest?

Gar nichts hielt Susanne S. davon, die ganze Sache war ihr äußerst unangenehm, sie fühlte sich extrem belästigt. Doch die junge Frau wagte es nicht, den Kursleiter direkt zur Rede zu stellen, weil sie Nachteile bei der bevorstehenden Prüfung befürchtete. Und die wollte sie doch unbedingt schaffen.

Also bat sie einen ihrer Kurskollegen, sich als ihr Freund auszugeben und trat fortan mit ihm als Pärchen auf. Was Herrn K. ein bisschen bremste. Als er Susanne S. nach ihrer bestandenen Prüfung aber umarmte und an sich drückte, fand die 18-Jährige das wieder sehr unangenehm und übergriffig – und wandte sich schließlich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Trainerjob weg

Diese richtete ein Interventionsschreiben an das Institut, das den Staplerkurs angeboten hatte. Von dort wurde umgehend mitgeteilt, dass Herr K. nicht mehr als Trainer beschäftigt werde.

K. war also seinen Job los, stritt aber alles ab: Frau S. sei aufgrund ihrer Langzeitarbeitslosigkeit psychisch auffällig, ihre Vorwürfe seien allesamt frei erfunden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission ein. Auch dort blieb Herr K. dabei – nie habe er von jungen Freundinnen erzählt, auch von "Putzhasen" sei nie die Rede gewesen. Einen Oben-Ohne-Putzjob habe er schon gar niemandem angeboten – vielmehr habe er versucht, Frau S. eine Stelle als Näherin in jener Firma zu vermitteln, in der auch seine Tochter arbeite. Das könne ja wohl kaum als geschlechtliche Diskriminierung gewertet werden. Und sonst habe er nichts getan. Schließlich sei er glücklicher Familien- und Großvater. Deshalb verwende er auch einen Klingelton, in dem eine kindliche Stimme singe: Opa, du Schlafmütze. Das Telefon läutet!

Frau S. aber blieb bei ihren Vorwürfen.

Schadenersatz

Und die Gleichbehandlungskommission hielt jetzt ihre Darstellung nach Anhörung von weiteren Zeugen für die glaubwürdigere. Auch weil sich "keinerlei Motiv für falsche Anschuldigungen" ergeben habe, "zumal die Antragstellerin die Prüfung positiv bestanden hat". Herrn K. wird nahegelegt, Frau S. "einen angemessenen Schadenersatz" für die sexuelle Belästigung zu leisten. Mehr kann die Gleichbehandlungskommission nicht tun. Zahlt K. aber nicht, hat Frau S. in einem Zivilprozess die besseren Karten.

Kommentare